Es müssen unbedingt alle ledigen leiblichen und adoptierten Kinder unter 21 Jahren eingetragen werden! Dazu gehören Ihre eigenen (auch unehelichen) Kinder und ebenso alle eventuell vorhandenen Kinder Ihres Ehepartners, selbst wenn Sie selbst kein Sorgerecht für diese Kinder (mehr) besitzen.
Im Gewinnfall entscheiden Sie selbst, welche Kinder auch die GreenCard erhalten sollen. Das Weglassen einzelner Kinder bei der Teilnahme an der GreenCard Lotterie kann jedoch zur nachträglichen Disqualifikation im Gewinnfall führen.
Bei elektronischer Antragstellung können Sie bis zu 8 Kinder angeben. Für den Fall, dass Sie mehr Kinder einzutragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.