Stellt das neue Visa Formular Antragsteller unter Generalverdacht? Wer ein Visum für die USA beantragt, dem könnte ein US Konsularbeamter künftig ganz unverhofft ein weiteres Formular unter die Nase halten und zwar das DS-5535.
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Die abgefragten Informationen im DS-5535 Formular dienen dazu, besser einschätzen zu können, ob von einem Antragsteller eine potentielle Gefahr ausgeht. Das Formular DS-5535 beruht auf einer Richtlinie von Präsident Trump vom 6. März 2017 und einer internen Anweisung vom 17. März 2017 an die Konsulate weltweit gewährleisten zu können, dass Antragsteller auf ein Visum für die USA umfassend überprüft worden sind. Die Vermutung liegt nahe, dass dabei ein direkter Bezug zur ausgesetzten Executive Order „Protecting the Nation From Foreign Terrorist Entry Into the United States“ vom 27. Januar 2017 besteht. Wie auch schon zuvor beim „Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act“ von 2015 sind höchstwahrscheinlich Nationen wie Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien vorwiegend davon betroffen.
Fakt ist, dass ausschließlich US Visa Antragsteller mit dem Formular DS-5535 in Berührung kommen könnten. Betroffen sind sowohl Anträge auf Nichteinwanderungsvisa als auch Einwanderungsvisa, doch das bedeutet nicht, dass ein jeder das Formular ausfüllen muss. Das State Department geht davon aus, dass lediglich 0,5 % der Visa Antragsteller weltweit betroffen sein werden. Es handelt sich folglich um ca. 65.000 Personen im Jahr.
Das Formular DS-5535 wird zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt und ausschließlich im konsularischen Antragsverfahren Anwendung finden. Aktuell ist es bis zum 30. November 2017 in Kraft. Sollte sich das Formular zur Sicherheitsüberprüfung als besonders hilfreich erweisen, könnte es durchaus dauerhaft zum Einsatz kommen. Doch dazu muss zuerst ein Eintrag im Federal Register gestellt werden.
Der Konsularbeamte entscheidet von Fall zu Fall, welche Antragsteller zusätzliche Angaben machen müssen. Die Auskunft kann beim Interviewtermin im US Konsulat sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Folgende Fragen werden im DS-5535 gestellt:
Prinzipiell kann der Antragsteller Fragen, die er nicht beantworten will mit N/A (nicht zutreffend) kennzeichnen, doch vermutlich hat dies eine Ablehnung oder Verzögerung des Visumantrages zur Folge. Aus diesem Grund ist es ratsam, die geforderten Angaben zu machen. Laut US Behörden bedeutet das Ausfüllen des DS-5535 60 Minuten Mehraufwand. Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Visums für die USA wünschen, können Sie eine Visaberatung bei unseren Experten buchen.