Die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) hat am 18. Januar 2012 eine neue Liste der Länder, deren Staatsangehörige am H-2A bzw. H-2B Programm teilnehmen können, veröffentlicht.
Mit Hilfe des H-2A Visums können gelernte oder ungelernte ausländische Arbeitskräfte vorübergehend eine landwirtschaftliche Tätigkeit ("temporary agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA ausüben. Beim H-2B Visum handelt es sich um die Ausübung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ("temporary non-agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA.
Die Länderliste wird jährlich vom US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) mit Zustimmung des US-Außenministeriums festgelegt. Neu dabei sind Haiti, Island, Montenegro, Spanien und die Schweiz. Die Benennung der Länder ist immer für ein Jahr ab Veröffentlichungsdatum gültig.
Deutschland und Österreich sind nicht auf der Liste. Das bedeutet aber nicht, dass die Beantragung eines H-2 Visums grundsätzlich für deutsche bzw. österreichische Staatsangehörige ausgeschlossen ist. Wenn im Antrag nachgewiesen werden kann, dass es im Interesse der Vereinigten Staaten ist, dass der Antragsteller ein H-2 Visum erhält, können auch Staatsbürger aus Deutschland oder Österreich ein solches Visum erhalten. In der Praxis wird ein solcher Nachweis in der Regel nur schwer zu erbringen sein.
Staatsangehörige der folgenden 58 Länder sind im kommenden Jahr dazu berechtigt ein H-2A oder H-2B Visum zu beantragen:
Argentinien, Australien, Äthiopien, Barbados, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nauru, Niederlande, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Rumänien, Salomonen, Samoa, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tonga, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich.
(Liste ab 18.01.2012 für ein Jahr gültig)
Des Weiteren hat die USCIS die neuen Antragszahlen für H-2B Visa veröffentlicht:
Stand: 13.01.2012
Das H-2B Visum unterliegt im Gegensatz zum H-2A Visum einer jährlichen zahlenmäßigen Beschränkung ("cap"). Für jedes US-Steuerjahr - 1. Oktober bis 30. September eines Jahres - steht nur eine bestimmte Anzahl von Visa zur Verfügung. Aktuell sind es 66.000.
Die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) hat am 18. Januar 2012 eine neue Liste der Länder, deren Staatsangehörige am H-2A bzw. H-2B Programm teilnehmen können, veröffentlicht.
Mit Hilfe des H-2A Visums können gelernte oder ungelernte ausländische Arbeitskräfte vorübergehend eine landwirtschaftliche Tätigkeit ("temporary agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA ausüben. Beim H-2B Visum handelt es sich um die Ausübung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ("temporary non-agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA.
Die Länderliste wird jährlich vom US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) mit Zustimmung des US-Außenministeriums festgelegt. Neu dabei sind Haiti, Island, Montenegro, Spanien und die Schweiz. Die Benennung der Länder ist immer für ein Jahr ab Veröffentlichungsdatum gültig.
Deutschland und Österreich sind nicht auf der Liste. Das bedeutet aber nicht, dass die Beantragung eines H-2 Visums grundsätzlich für deutsche bzw. österreichische Staatsangehörige ausgeschlossen ist. Wenn im Antrag nachgewiesen werden kann, dass es im Interesse der Vereinigten Staaten ist, dass der Antragsteller ein H-2 Visum erhält, können auch Staatsbürger aus Deutschland oder Österreich ein solches Visum erhalten. In der Praxis wird ein solcher Nachweis in der Regel nur schwer zu erbringen sein.
Staatsangehörige der folgenden 58 Länder sind im kommenden Jahr dazu berechtigt ein H-2A oder H-2B Visum zu beantragen:
Argentinien, Australien, Äthiopien, Barbados, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nauru, Niederlande, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Rumänien, Salomonen, Samoa, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tonga, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich.
(Liste ab 18.01.2012 für ein Jahr gültig)
Des Weiteren hat die USCIS die neuen Antragszahlen für H-2B Visa veröffentlicht:
1. Halbjahr (33.000 H-2B Visa): 22.817, davon 16.571 erteilt und 6.246 ausstehend
2. Halbjahr (33.000 H-2B Visa plus nicht ausgeschöpftes Visa-Kontingent des 1. Halbjahres): 443, davon 328 erteilt und 115 ausstehend
Stand: 13.01.2012
Das H-2B Visum unterliegt im Gegensatz zum H-2A Visum einer jährlichen zahlenmäßigen Beschränkung ("cap"). Für jedes US-Steuerjahr - 1. Oktober bis 30. September eines Jahres - steht nur eine bestimmte Anzahl von Visa zur Verfügung. Aktuell sind es 66.000.
Weitere Informationen zum H-2B Visum und zum H-2B Cap erhalten Sie in unserem Blogbeitrag "H-2B Visum Non-Agricultural Temporary Worker Program".