Seit Anfang des Jahres wird in Amerika über ein von Präsident Trump erlassenes Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter vorrangig muslimischer Länder diskutiert. Diese 90-tägige Einreise- und Visavergabesperre betrifft nach einer Anpassung am 06. März 2017 Staatsangehörige aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Nun hat sich am Montag, den 26. Juni 2017 erstmals der US Supreme Court zu dieser Executive Order geäußert. Eines ist auf jeden Fall sicher: GreenCard Inhaber sind nicht davon betroffen.
Ergreifen Sie die Chance auf ein unbeschränktes Leben in den USA und nehmen Sie an der GreenCard Lotterie teil!
Nachdem die Executive Order im März durch mehrere Gerichtsentscheidungen blockiert wurde, nahm der Oberste Gerichtshof nun erst einmal das von der Regierung eingereichte Berufungsverfahren an und wird voraussichtlich im Oktober 2017 diesen Fall verhandeln. Zudem bestätigte der Supreme Court, dass das am 06. März 2017 erlassene Dekret in Teilen in Kraft treten darf.
Ab Donnerstag, den 29.06.2017 dürfen vermeintlich Staatsangehörige folgender sechs Staaten für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis voraussichtlich 27.09.2017) nicht mehr in die USA einreisen oder ein Visum ausgestellt bekommen: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien.
Wenn Sie zurzeit ein Diversity Visa (GreenCard) Antragsteller und Staatsbürger einer der oben genannten Länder sind, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich gilt für alle Antragsteller, dass der Interviewtermin im Konsulat wahrgenomen werden kann und soll. Ob dem Antragsteller dann das Einwanderungsvisum ausgestellt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
Sollten Sie schon im Besitz einer GreenCard sein, brauchen Sie an dieser Stelle nichts befürchten. Das Einreiseverbot trifft auf Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten nicht zu, wenn sie unter eine der folgenden Kategorien fallen:
Haben Sie eines der sechs oben genannten Länder lediglich bereist, sind Sie ebenfalls nicht von dem Einreiseverbot betroffen und können weiterhin Ihren Urlaub in die USA planen.
Die Entscheidung des U.S. Supreme Courts umfasst zusätzlich noch die nachfolgenden Personenkreise, die vom Einreise-/Visumausstellungsverbot ebenfalls nicht beeinträchtigt sind.
Staatsangehörige der betroffenen Länder, die…
Besonders die letzten beiden Punkte bieten viel Platz für Interpretationen. Laut der bisherigen Mitteilung des Obersten Gerichtes müssten z.B. Verwandtenbesuche, das Studium in den USA oder die Arbeitsaufnahme bei einem amerikanischen Arbeitgeber weiterhin erlaubt sein.
Im Klartext würde dies bedeuten, dass Personen, die ein Studentenvisa (F-1) oder Arbeitsvisa (z. B. E, L, H, O) beantragen wollen oder schon haben und auch Bürger der betroffenen Länder, die Ihre Verwandten besuchen wollen, eventuell in dieser 90-tägigen Einreisesperre eine Chance haben, in die USA zu kommen. Hierzu werden eindeutige Nachweise benötigt, die die engen Bindungen in die USA bekräftigen und den Beamten an der Grenze oder im Konsulat ausreichen.
Wichtig: Für den GreenCard Prozess sind hier ebenfalls familiäre Bindungen nachzuweisen oder es sollte ein Arbeitsangebot in den USA vorgelegt werden (wichtig: kein Vertrag, denn noch haben Sie keine Arbeitsgenehmigung), um Ihre positive Beziehung zu den USA zu unterstreichen.
Der GreenCard Lotterie DV-19 steht mit diesem Einreiseverbot nichts im Wege und Sie können sich weiterhin anmelden. Bei uns finden Sie immer die aktuellste Version der GreenCard Lotterie Teilnahmebedingungen sowie die Liste mit den aktuellen Auschlussländern.
Seit Anfang des Jahres wird in Amerika über ein von Präsident Trump erlassenes Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter vorrangig muslimischer Länder diskutiert. Diese 90-tägige Einreise- und Visavergabesperre betrifft nach einer Anpassung am 06. März 2017 Staatsangehörige aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Nun hat sich am Montag, den 26. Juni 2017 erstmals der US Supreme Court zu dieser Executive Order geäußert. Eines ist auf jeden Fall sicher: GreenCard Inhaber sind nicht davon betroffen.
Nachdem die Executive Order im März durch mehrere Gerichtsentscheidungen blockiert wurde, nahm der Oberste Gerichtshof nun erst einmal das von der Regierung eingereichte Berufungsverfahren an und wird voraussichtlich im Oktober 2017 diesen Fall verhandeln. Zudem bestätigte der Supreme Court, dass das am 06. März 2017 erlassene Dekret in Teilen in Kraft treten darf.
Ab Donnerstag, den 29.06.2017 dürfen vermeintlich Staatsangehörige folgender sechs Staaten für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis voraussichtlich 27.09.2017) nicht mehr in die USA einreisen oder ein Visum ausgestellt bekommen: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien.
Wenn Sie zurzeit ein Diversity Visa (GreenCard) Antragsteller und Staatsbürger einer der oben genannten Länder sind, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich gilt für alle Antragsteller, dass der Interviewtermin im Konsulat wahrgenomen werden kann und soll. Ob dem Antragsteller dann das Einwanderungsvisum ausgestellt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
Sollten Sie schon im Besitz einer GreenCard sein, brauchen Sie an dieser Stelle nichts befürchten. Das Einreiseverbot trifft auf Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten nicht zu, wenn sie unter eine der folgenden Kategorien fallen:
Haben Sie eines der sechs oben genannten Länder lediglich bereist, sind Sie ebenfalls nicht von dem Einreiseverbot betroffen und können weiterhin Ihren Urlaub in die USA planen.
Die Entscheidung des U.S. Supreme Courts umfasst zusätzlich noch die nachfolgenden Personenkreise, die vom Einreise-/Visumausstellungsverbot ebenfalls nicht beeinträchtigt sind.
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Im Klartext würde dies bedeuten, dass Personen, die ein Studentenvisa (F-1) oder Arbeitsvisa (z. B. E, L, H, O) beantragen wollen oder schon haben und auch Bürger der betroffenen Länder, die Ihre Verwandten besuchen wollen, eventuell in dieser 90-tägigen Einreisesperre eine Chance haben, in die USA zu kommen. Hierzu werden eindeutige Nachweise benötigt, die die engen Bindungen in die USA bekräftigen und den Beamten an der Grenze oder im Konsulat ausreichen.
Wichtig: Für den GreenCard Prozess sind hier ebenfalls familiäre Bindungen nachzuweisen oder es sollte ein Arbeitsangebot in den USA vorgelegt werden (wichtig: kein Vertrag, denn noch haben Sie keine Arbeitsgenehmigung), um Ihre positive Beziehung zu den USA zu unterstreichen.
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