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Supreme Court urteilt über Trump Einreiseverbot

Seit Anfang des Jahres wird in Amerika über ein von Präsident Trump erlassenes Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter vorrangig muslimischer Länder diskutiert. Diese 90-tägige Einreise- und Visavergabesperre betrifft nach einer Anpassung am 06. März 2017 Staatsangehörige aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Nun hat sich am Montag, den 26. Juni 2017 erstmals der US Supreme Court zu dieser Executive Order geäußert. Eines ist auf jeden Fall sicher: GreenCard Inhaber sind nicht davon betroffen. 

Was hat der US Supreme Court entschieden?

Nachdem die Executive Order im März durch mehrere Gerichtsentscheidungen blockiert wurde, nahm der Oberste Gerichtshof nun erst einmal das von der Regierung eingereichte Berufungsverfahren an und wird voraussichtlich im Oktober 2017 diesen Fall verhandeln. Zudem bestätigte der Supreme Court, dass das am 06. März 2017 erlassene Dekret in Teilen in Kraft treten darf.

Auswirkungen auf USA Reisende, Visumantragsteller und Visuminhaber

Ab Donnerstag, den 29.06.2017 dürfen vermeintlich Staatsangehörige folgender sechs Staaten für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis voraussichtlich 27.09.2017) nicht mehr in die USA einreisen oder ein Visum ausgestellt bekommen: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien.

Welche Auswirkungen hat das Einreiseverbot für Antragsteller der GreenCard?

Wenn Sie zurzeit ein Diversity Visa (GreenCard) Antragsteller und Staatsbürger einer der oben genannten Länder sind, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich gilt für alle Antragsteller, dass der Interviewtermin im Konsulat wahrgenomen werden kann und soll. Ob dem Antragsteller dann das Einwanderungsvisum ausgestellt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Die Qualifikation des Antragstellers wird geprüft; dabei müssen die geforderten Arbeits- und Schulbildungsvorgaben erbracht werden. Diejenigen, die diese Anforderungen nicht erbringen, wird das Einwanderungsvisum verweigert.
  • Der zuständige Konsul wird dann prüfen, ob der Antragsteller eine Ausnahme von der Executive Order bildet. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Ablehnung zu einer unangemessenen Entbehrungen für den Antragsteller führen würde.Außerdem wird sichergestellt, dass die Einreise des Antragstellers keine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellt oder sie womöglich sogar von nationalem Interesse wäre.
  • Qualifiziert sich der Antragsteller nicht für eine der Ausnahmen oder einen Waiver, so wird der Antrag auf das Einwanderungsvisum abgelehnt.
  • Diversity Visa Antragsteller werden vom US Konsulat informiert, wo sie das diesen Richtlinien entsprechende Interview durchzuführen haben. Das Konsulat wird außerdem fragen, ob die Antragsteller den GreenCard-Prozess weiter fortführen möchten.

Supreme Court in Washington

Wer ist von dem Einreiseverbot ausgeschlossen?

Sollten Sie schon im Besitz einer GreenCard sein, brauchen Sie an dieser Stelle nichts befürchten. Das Einreiseverbot trifft auf Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten nicht zu, wenn sie unter eine der folgenden Kategorien fallen:

  • Lawful Permanent Residents (GreenCard Inhaber)
  • Personen, die bis zum 29.06.2017 legal in die USA eingereist sind oder sich bereits aktuell in den USA aufhalten
  • Doppelstaatsangehörige der betroffenen Länder, die mit dem zweiten Pass (nicht dem Pass eines "gesperrten" Landes) reisen bzw. ein US Visum für den Zweitpass haben oder beantragen
  • Diplomaten, Nato-Vertreter, C-2 oder G-1, G-2, G-3 oder G-4 Visuminhaber bzw. Antragsteller
  • Personen, die bereits einen Flüchtlingsstatus besitzen

Weitere Personen, die nicht betroffen sind

Haben Sie eines der sechs oben genannten Länder lediglich bereist, sind Sie ebenfalls nicht von dem Einreiseverbot betroffen und können weiterhin Ihren Urlaub in die USA planen.

Die Entscheidung des U.S. Supreme Courts umfasst zusätzlich noch die nachfolgenden Personenkreise, die vom Einreise-/Visumausstellungsverbot ebenfalls nicht beeinträchtigt sind.

Staatsangehörige der betroffenen Länder, die…

  • … derzeit eine laufende Klage gegen die Executive Order in den USA anstehend haben.
  • … über belegbare, enge familiäre Beziehungen in den USA verfügen.
  • … eine echte und nachweisbare Beziehung zu einer amerikanischen Organisation pflegen.

Besonders die letzten beiden Punkte bieten viel Platz für Interpretationen. Laut der bisherigen Mitteilung des Obersten Gerichtes müssten z.B. Verwandtenbesuche, das Studium in den USA oder die Arbeitsaufnahme bei einem amerikanischen Arbeitgeber weiterhin erlaubt sein.

Im Klartext würde dies bedeuten, dass Personen, die ein Studentenvisa (F-1) oder Arbeitsvisa (z. B. E, L, H, O) beantragen wollen oder schon haben und auch Bürger der betroffenen Länder, die Ihre Verwandten besuchen wollen, eventuell in dieser 90-tägigen Einreisesperre eine Chance haben, in die USA zu kommen. Hierzu werden eindeutige Nachweise benötigt, die die engen Bindungen in die USA bekräftigen und den Beamten an der Grenze oder im Konsulat ausreichen.

Wichtig: Für den GreenCard Prozess sind hier ebenfalls familiäre Bindungen nachzuweisen oder es sollte ein Arbeitsangebot in den USA vorgelegt werden (wichtig: kein Vertrag, denn noch haben Sie keine Arbeitsgenehmigung), um Ihre positive Beziehung zu den USA zu unterstreichen.

Mann auf dem Weg zum Boarding.

Empfehlungen für eine anstehende USA Reise

  • Alle Reisenden sollten sich ab dem 29.06.2017 und mindestens den darauffolgenden Tagen auf längere Wartezeiten an amerikanischen Flughäfen und Grenzübergängen einstellen. 
  • Betroffenen Staatsangehörigen, die im Moment mit einem Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisum in den Staaten sind, empfehlen wir aktuell erst einmal nicht auszureisen. Dies gilt natürlich nur solange der aktuelle Visastatus noch Gültigkeit hat. 
  • Sollten Sie aus einem der betroffenen Ländern stammen und nach dem 29.06.2017 mit einem Arbeits-, Studenten- oder Geschäftsreisendenvisum in die USA einreisen, machen Sie sich auf Nachfragen an der Grenze gefasst. Wir empfehlen Ihnen dringend, weitere Nachweise bezüglich Ihrer engen Beziehungen zu den USA bereitzuhalten. 
  • Bei Studenten kann dies die Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. ein Schreiben der Universität sein; bei Arbeitnehmern: aktueller Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers; bei Geschäftsreisenden: z. B. Einladungsschreiben.

Der GreenCard Lotterie DV-19 steht mit diesem Einreiseverbot nichts im Wege und Sie können sich weiterhin anmelden. Bei uns finden Sie immer die aktuellste Version der GreenCard Lotterie Teilnahmebedingungen sowie die Liste mit den aktuellen Auschlussländern. 

Seit Anfang des Jahres wird in Amerika über ein von Präsident Trump erlassenes Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter vorrangig muslimischer Länder diskutiert. Diese 90-tägige Einreise- und Visavergabesperre betrifft nach einer Anpassung am 06. März 2017 Staatsangehörige aus dem Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Nun hat sich am Montag, den 26. Juni 2017 erstmals der US Supreme Court zu dieser Executive Order geäußert. Eines ist auf jeden Fall sicher: GreenCard Inhaber sind nicht davon betroffen. 

Was hat der US Supreme Court entschieden?

Nachdem die Executive Order im März durch mehrere Gerichtsentscheidungen blockiert wurde, nahm der Oberste Gerichtshof nun erst einmal das von der Regierung eingereichte Berufungsverfahren an und wird voraussichtlich im Oktober 2017 diesen Fall verhandeln. Zudem bestätigte der Supreme Court, dass das am 06. März 2017 erlassene Dekret in Teilen in Kraft treten darf.

Auswirkungen auf USA Reisende, Visumantragsteller und Visuminhaber

Ab Donnerstag, den 29.06.2017 dürfen vermeintlich Staatsangehörige folgender sechs Staaten für einen Zeitraum von 90 Tagen (bis voraussichtlich 27.09.2017) nicht mehr in die USA einreisen oder ein Visum ausgestellt bekommen: Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien.

Welche Auswirkungen hat das Einreiseverbot für Antragsteller der GreenCard?

Wenn Sie zurzeit ein Diversity Visa (GreenCard) Antragsteller und Staatsbürger einer der oben genannten Länder sind, gibt es ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich gilt für alle Antragsteller, dass der Interviewtermin im Konsulat wahrgenomen werden kann und soll. Ob dem Antragsteller dann das Einwanderungsvisum ausgestellt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Die Qualifikation des Antragstellers wird geprüft; dabei müssen die geforderten Arbeits- und Schulbildungsvorgaben erbracht werden. Diejenigen, die diese Anforderungen nicht erbringen, wird das Einwanderungsvisum verweigert.
  • Der zuständige Konsul wird dann prüfen, ob der Antragsteller eine Ausnahme von der Executive Order bildet. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Ablehnung zu einer unangemessenen Entbehrungen für den Antragsteller führen würde.Außerdem wird sichergestellt, dass die Einreise des Antragstellers keine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellt oder sie womöglich sogar von nationalem Interesse wäre.
  • Qualifiziert sich der Antragsteller nicht für eine der Ausnahmen oder einen Waiver, so wird der Antrag auf das Einwanderungsvisum abgelehnt.
  • Diversity Visa Antragsteller werden vom US Konsulat informiert, wo sie das diesen Richtlinien entsprechende Interview durchzuführen haben. Das Konsulat wird außerdem fragen, ob die Antragsteller den GreenCard-Prozess weiter fortführen möchten.

Wer ist von dem Einreiseverbot ausgeschlossen?

Sollten Sie schon im Besitz einer GreenCard sein, brauchen Sie an dieser Stelle nichts befürchten. Das Einreiseverbot trifft auf Personen der oben genannten Staatsangehörigkeiten nicht zu, wenn sie unter eine der folgenden Kategorien fallen: Bild vom obersten Gerichtshof der USA

  • Lawful Permanent Residents (GreenCard Inhaber)
  • Personen, die bis zum 29.06.2017 legal in die USA eingereist sind oder sich bereits aktuell in den USA aufhalten
  • Doppelstaatsangehörige der betroffenen Länder, die mit dem zweiten Pass (nicht dem Pass eines "gesperrten" Landes) reisen bzw. ein US Visum für den Zweitpass haben oder beantragen
  • Diplomaten, Nato-Vertreter, C-2 oder G-1, G-2, G-3 oder G-4 Visuminhaber bzw. Antragsteller
  • Personen, die bereits einen Flüchtlingsstatus besitzen

Weitere Personen, die nicht betroffen sind

Haben Sie eines der sechs oben genannten Länder lediglich bereist, sind Sie ebenfalls nicht von dem Einreiseverbot betroffen und können weiterhin Ihren Urlaub in die USA planen.

Die Entscheidung des U.S. Supreme Courts umfasst zusätzlich noch die nachfolgenden Personenkreise, die vom Einreise-/Visumausstellungsverbot ebenfalls nicht beeinträchtigt sind.

Staatsangehörige der betroffenen Länder, die…

  • … derzeit eine laufende Klage gegen die Executive Order in den USA anstehend haben.
  • … über belegbare, enge familiäre Beziehungen in den USA verfügen.
  • … eine echte und nachweisbare Beziehung zu einer amerikanischen Organisation pflegen.

Besonders die letzten beiden Punkte bieten viel Platz für Interpretationen. Laut der bisherigen Mitteilung des Obersten Gerichtes müssten z.B. Verwandtenbesuche, das Studium in den USA oder die Arbeitsaufnahme bei einem amerikanischen Arbeitgeber weiterhin erlaubt sein.

Im Klartext würde dies bedeuten, dass Personen, die ein Studentenvisa (F-1) oder Arbeitsvisa (z. B. E, L, H, O) beantragen wollen oder schon haben und auch Bürger der betroffenen Länder, die Ihre Verwandten besuchen wollen, eventuell in dieser 90-tägigen Einreisesperre eine Chance haben, in die USA zu kommen. Hierzu werden eindeutige Nachweise benötigt, die die engen Bindungen in die USA bekräftigen und den Beamten an der Grenze oder im Konsulat ausreichen.

Wichtig: Für den GreenCard Prozess sind hier ebenfalls familiäre Bindungen nachzuweisen oder es sollte ein Arbeitsangebot in den USA vorgelegt werden (wichtig: kein Vertrag, denn noch haben Sie keine Arbeitsgenehmigung), um Ihre positive Beziehung zu den USA zu unterstreichen.

Empfehlungen für eine anstehende USA Reise

  • Alle Reisenden sollten sich ab dem 29.06.2017 und mindestens den darauffolgenden Tagen auf längere Wartezeiten an amerikanischen Flughäfen und Grenzübergängen einstellen. 
  • Betroffenen Staatsangehörigen, die im Moment mit einem Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisum in den Staaten sind, empfehlen wir aktuell erst einmal nicht auszureisen. Dies gilt natürlich nur solange der aktuelle Visastatus noch Gültigkeit hat. 
  •  Sollten Sie aus einem der betroffenen Ländern stammen und nach dem 29.06.2017 mit einem Arbeits-, Studenten- oder Geschäftsreisendenvisum in die USA einreisen, machen Sie sich auf Nachfragen an der Grenze gefasst. Wir empfehlen Ihnen dringend, weitere Nachweise bezüglich Ihrer engen Beziehungen zu den USA bereitzuhalten. 
  • Bei Studenten kann dies die Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. ein Schreiben der Universität sein; bei Arbeitnehmern: aktueller Arbeitsvertrag, Schreiben des Arbeitgebers; bei Geschäftsreisenden: z. B. Einladungsschreiben.

Der GreenCard Lotterie DV-19 steht mit diesem Einreiseverbot nichts im Wege und Sie können sich weiterhin anmelden. Bei uns finden Sie immer die aktuellste Version der GreenCard Lotterie Teilnahmebedingungen sowie die Liste mit den aktuellen Auschlussländern.