Planen Sie gerade Ihre Auswanderung in die Vereinigten Staaten oder einen längeren Amerika-Aufenthalt? Dann sollten Sie das Steuersystem der USA kennen. Wir erklären die wichtigsten US-Steuern sowie die Doppelbesteuerungsabkommen USA/Deutschland, USA/Österreich und USA/Schweiz.
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Wenn Sie sich 183 Tage pro Jahr oder länger in den USA aufhalten, dann gelten Sie dort als steuerpflichtig. Selbiges gilt für Besitzer einer GreenCard und US-Staatsbürger, auch wenn diese im Ausland wohnen.
Zusätzlich zur 183-Tage-Regel greift für Teilzeit-Bewohner der USA noch der sogenannte „Substancial Presence Test”, der die physische Anwesenheit in den Staaten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren und damit auch die Steuerpflicht ermittelt.
Sie müssen eine amerikanische Steuererklärung abgeben, wenn Sie sich innerhalb der letzten drei Kalenderjahre insgesamt 183 Tage oder mehr in den USA aufgehalten haben. Der „Substancial Presence Test” ermittelt Ihre Steuerpflicht auf Basis einer dreiteiligen Berechnung. Es zählen:
Wenn die Zusammenrechnung dieser drei Werte einen Zeitraum von 183 Tagen oder mehr ergibt, dann sind Sie in den USA steuerpflichtig.
Beachten Sie, dass Sie in den USA Steuern auf Ihr sogenanntes „Welteinkommen” zahlen. Es zählen alle Einnahmen, die Sie im Jahr der Steuerpflicht hatten — unabhängig vom Land.
Die gute Nachricht in Bezug auf die Steuerpflicht auf das Welteinkommen sind die Doppelbesteuerungsabkommen der USA mit über 60 Ländern, deren Einwohner (nicht Staatsbürger) vor einer doppelten Besteuerung geschützt sind, wenn sie in den USA steuerpflichtig werden.
Zu den Ländern mit einem USA-Doppelbesteuerungsabkommen gehören:
Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA | |||
---|---|---|---|
Ägypten | Armenien | Aserbaidschan | Australien |
Bangladesch | Barbados | Belgien | Bulgarien |
China | Dänemark | Deutschland | Estland |
Finnland | Frankreich | Georgien | Griechenland |
Indien | Indonesien | Irland | Island |
Israel | Italien | Jamaika | Japan |
Kanada | Kasachstan | Kirgisistan | Korea |
Lettland | Litauen | Luxemburg | Malta |
Marokko | Mexiko | Moldawien | Neuseeland |
Niederlande | Norwegen | Österreich | Pakistan |
Philippinen | Polen | Portugal | Rumänien |
Russland | Schweden | Schweiz | Slowakei |
Slowenien | Spanien | Sri Lanka | Südafrika |
Tadschikistan | Thailand | Trinidad | Tschechische Republik |
Tunesien | Türkei | Turkmenistan | Ukraine |
Ungarn | Usbekistan | Venezuela | Vereinigtes Königreich |
Vietnam | Weißrussland | Zypern |
Einwohner dieser Länder zahlen bei Eintreten der Steuerpflicht in den USA entweder nur einen reduzierten Steuersatz (dieser ist je nach Land unterschiedlich) oder sind vollständig von US-amerikanischen Steuern auf bestimmte Einkünfte befreit.
Wenn Sie als Inhaber einer GreenCard noch in Ihrem Heimatland wohnen, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat, dann müssen Sie zwar keine (oder nur wenige) Doppelsteuern zahlen, aber dennoch eine amerikanische Steuererklärung abgeben.
In den USA zahlen Sie Steuern auf Landesebene (Federal Tax), Bundesstaatenebene (State Tax) und kommunaler Ebene (Local Tax). Die meisten Abgaben führen Sie als Gesamtbetrag ab — entweder aktiv, wenn Sie z. B. in den USA eine eigene Firma haben, oder passiv, wenn Ihr amerikanischer Arbeitgeber die Einkommensteuer und Ihren Anteil der „Social Security and Medicare Tax” einbehält.
Manche Steuern wie z. B. die „Sales Tax” (Verkaufssteuer) oder die „Excise Tax” (Verbrauchssteuer) zahlen Sie beim Einkaufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Einige weitere Abgaben werden erst am Ende eines Steuerjahres mit Ihrer US-Steuererklärung fällig.
Die zuständige Steuerbehörde der Vereinigten Staaten ist der Internal Revenue Service, kurz IRS. Dort müssen Sie bis zum 15. April des Folgejahres Ihre amerikanische Steuererklärung abgeben und die noch ausstehenden Steuern zahlen.
Die 50 Bundesstaaten der USA haben unterschiedliche Steuersysteme, die teilweise stark voneinander abweichen. Es wird zwischen den folgenden Steuerarten unterschieden:
Sobald Sie in den USA angestellt sind, zahlen Sie Einkommensteuer sowohl an das Land (Federal Income Tax) als auch an Ihren US-Bundesstaat (State Income Tax) und Ihre Kommune (Local Income Tax). Der Gesamtbetrag aus allen drei Steuersätzen wird an die IRS abgeführt.
Da die Einkommensteuer direkt vom US-Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird, nennt man diese Steuern auch Withholding Tax (to withhold = einbehalten). Am Ende eines Steuerjahres ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen eine Steuerbescheinigung (Formular W-2, Wage and Tax Statement) auszustellen.
In Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Tennessee, Texas, Wyoming und Washington gibt es keine State Income Tax. New Hampshire besteuert derzeit noch Dividenden und Kapitalerträge, hat aber beschlossen, diese Praxis bis 2027 schrittweise abzuschaffen.
Neben der Income Tax werden von Gehältern in den USA auch Sozialversicherungs- und Medicare-Beiträge einbehalten. Die Social Security Tax beträgt im Jahr 2024 12,4 % für Arbeitgeber und 6,2 % für Arbeitnehmer. Die Medicare Tax beträgt derzeit 1,45 % für beide Parteien.
Die Sozialversicherungs- und Medicaresteuern in den USA werden auch als „FICA”-Steuer bezeichnet. Die Abkürzung „FICA” steht für „Federal Insurance Contributions Act”.
Die Sales Tax wird in den Vereinigten Staaten sowohl auf Bundesstaatenebene als auch auf kommunaler Ebene auf den Verkauf oder die Vermietung von Waren erhoben, existiert aber nicht in allen US-Staaten.
Unterschiedliche Steuersätze, separate Steuern für verschiedene Arten von Waren sowie eine Verknüpfung der Sales Tax mit der Use Tax auf bundesstaatlicher Ebene machen es schwer, beim Kaufen, Mieten und Konsumieren in den USA den Durchblick zu behalten.
In Montana, Delaware, New Hampshire und Oregon gibt es keine bundesstaatliche Sales Tax.
Zusätzlich zur Sales Tax werden in den USA auf Landesebene, bundesstaatlicher Ebene und lokaler Ebene Verbrauchsteuern auf bestimmte Waren erhoben. Federal Excise Tax, State Excise Tax und Local Excise Tax werden z. B. auf Benzin, Alkohol oder Tabak fällig.
Wie auch bei der Sales Tax variieren die Steuersätze von US-Staat zu US-Staat und von Kommune zu Kommune.
Wenn Sie über Grundbesitz oder anderes wertvolles persönliches Eigentum verfügen, dann können Sie in den USA auf bundesstaatlicher Ebene zur Zahlung der Property Tax (Besitzsteuer) verpflichtet sein. Die Höhe dieser Steuer wird von der lokalen Behörde festgelegt und variiert von US-Bundesstaat zu US-Bundesstaat.
Für die Übertragung von Eigentum zwischen Personen werden Steuern erhoben — unabhängig davon, in welchem Land die Eigentumsübertragung stattfindet.
Nach dem Tod einer Person fällt hierfür die Estate Tax (Erbschaftssteuer) an. Bei einer Übertragung zwischen zwei lebenden Personen greift die Gift Tax (Schenkungssteuer).
Bei einer Erbschaft an Nicht-US-Bürger wird dem Erben ein Freibetrag von 60.000 $ gewährt, während US-Bürger Werte im zweistelligen Millionenbetrag erben dürfen, ohne dies bei der Steuer angeben zu müssen.
Schenkungen müssen ab einem Wert über 18.000 $ auf der Steuererklärung angegeben werden. Die Schenkungssteuer bezahlt in der Regel der Schenkende.
In den USA zahlen Steuerpflichtige weit weniger Abgaben als z. B. in den meisten europäischen Ländern. Ein direkter Vergleich zwischen einzelnen Ländern ist jedoch aufgrund der Komplexität der Systeme nur schwer möglich:
Steuerart | USA | Deutschland |
---|---|---|
Einkommensteuer | Variiert je nach Staat und Kommune | Landesweit einheitlich |
Umsatz-, Verkaufs- und Verbrauchssteuer | Variieren je nach Staat, Kommune und Ware | Landesweit einheitlich |
Lokale Steuern | Variieren je nach Kommune | Variieren je nach Bundesland |
Sozialversicherung, Krankenversicherung | Arbeitgeber: 12,4 % + 1,45% Arbeitnehmer: 6,2 % + 1,45% Keine Pflicht zur Krankenversicherung |
Gleicher Anteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
Besitzsteuer / Vermögenssteuer | Property Tax auf Häuser und Grundstücke, teilweise auch auf Autos. Höhe variiert zwischen Bundesstaaten und Gemeinden. | Individuelle Berechnung auf Grundstückseigentum und Erbbaurechte |
Die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Steuern in den USA hängt von Ihrem Wohnort, Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, Ihrem persönlichen Besitz, Ihrem Einkommen sowie einem eventuellen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und den USA ab.
Beachten Sie folgende Steuer-Fakten für die USA:
Dank einer Staffelung der Einkommensteuer haben die meisten Arbeitnehmer in den USA gleich mehrere Steuerklassen. Das Gehalt wird hierbei in die jeweiligen Grenzbeträge eingeteilt, die getrennt voneinander besteuert werden.
Die Grenzbeträge für die Einkommensteuer in den USA verteilen sich auf insgesamt sieben Abstufungen, beginnend bei 10 % für sehr niedrige Einkommen bis zu 37 % für sehr hohe Einkommen.
Mit dem Tax Withholding Estimator der IRS können Sie Ihre Steuerbelastung für das kommende Jahr besser einschätzen.
Für die Erstellung Ihrer amerikanischen Steuererklärung haben Sie vom 1. Januar bis zum 15. April Zeit. Für Steuererklärungen, die nach dem Ende dieser „Tax Season” (Steuersaison) eingereicht werden, fallen Verspätungszuschläge und Zinsen an.
Gehen Sie bei Ihrer Steuererklärung in den USA wie folgt vor:
Falls Sie Ihre Einkommensteuererklärung aus wichtigem Grund nicht fristgerecht einreichen können, haben Sie ggf. die Möglichkeit, bei der IRS mit Formular 4868 eine sechsmonatige Verlängerung zu beantragen.
Die IRS beginnt in der Regel erst Mitte/Ende Januar damit, Steuererklärungen anzunehmen.
Unterstützung bei der Steuererklärung in den USA können Sie an verschiedenen Stellen wie z. B. dem Taxpayer Advocate Service (TAS), der Volunteer Income Tax Assistance (VITA) oder dem Tax Counseling for the Elderly (TCE) bekommen.
Die beste Online-Hilfe für das Erstellen einer amerikanischen Steuererklärung gibt es direkt beim IRS: Hier können Sie den free File Service nutzen.
Haben Sie weitere Fragen zum Steuersystem der USA? Dann werden Sie hoffentlich in unseren FAQ fündig:
Inhaber einer GreenCard (so genannte „Permanent Residents”) sind in den USA steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn Sie zwar bereits eine GreenCard haben, aber noch nicht in die USA umgezogen sind.
Mit großer Wahrscheinlichkeit profitieren Sie jedoch von einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und den USA und sind vor einer Doppelzahlung geschützt.
Wenn Sie als Rentner in den USA wohnen wollen, dann werden Sie ab einem Aufenthalt von 183 Tagen pro Jahr (bzw. innerhalb der vergangenen drei Jahre, basierend auf dem „Substancial Presence Test”) auch steuerpflichtig.
Da Rentner in einigen Ländern (wie z. B. Deutschland) Steuervorteile bekommen, in den USA jedoch nicht, empfiehlt sich ein genauer Blick auf die Umsetzung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens. Für deutsche Auswanderer bietet z. B. das Finanzamt in Neubrandenburg eine spezielle Beratung und Antragsformulare an.
Sie können Ihre zu erwartende Steuerlast in den USA mit dem Tax Withholding Estimator der Internal Revenue Services (IRS) berechnen.
Firmen mit Gewinnorientierung zahlen in den USA eine Körperschaftssteuer von 21 %.
Sollten Sie die Einreichung Ihrer Steuererklärung und die Zahlung fälliger Steuern in den USA versäumen, müssen Sie zunächst einmal mit Verzugsgebühren und Strafzinsen rechnen. Als GreenCard-Inhaber werden Sie Schwierigkeiten beim Erlangen der US-Staatsbürgerschaft und Probleme beim Ein- und Ausreisen bekommen.
Schlimmstenfalls kann Ihnen — falls Sie nur mit einem US-Visum statt mit einer GreenCard in den USA sind — die Ausweisung aus den Vereinigten Staaten drohen. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt zur IRS auf und kümmern Sie sich um Fristverlängerungen und, falls zutreffend, eine Härtefallregelung.