Wie bereits berichtet hat US-Präsident Obama mit seiner Unterschrift das neue Gesetz zur Verschärfung der Einreisebestimmungen auf den Weg gebracht. Ungewiss war bisher, welche USA-Reisenden von den Änderungen betroffen sein werden und wie die Umsetzung des neuen ESTA-Gesetzes aussehen wird.
Die US-Behörden gaben bekannt, dass mit der Umsetzung des "Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Acts of 2015" begonnen wurde.
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Die visumfreie Einreise in die USA mit ESTA können mit sofortiger Wirkung folgende USA-Besucher nicht mehr nutzen:
Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen können nicht mehr für die Einreise in die USA genutzt werden.
Wichtig: Ausschlaggebend ist, ob eine Person in eines dieser Länder gereist ist, egal mit welchem Reisepass. D. h. es ist unerheblich, ob dem USA-Reisenden ein Zweitpass ohne irakischen, iranischen, sudanesischen oder syrischen Einreisestempel vorliegt. Von der Beantragung eines Zweitpasses, der zur visumfreien Einreise in die USA genutzt werden soll, wird zudem dringend abgeraten.
Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen werden ab dem 21.01.2016 widerrufen bzw. für ungültig erklärt. Wer beim ESTA-Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung von den US-Behörden.
Für USA-Reisende, die von den neuen „Visa Waiver Program“-Richtlinien betroffen sind, ist ab sofort zwingend ein B-Visum (Besuchervisum) erforderlich: Geschäftsreisende benötigen ein B-1 Visum, Touristen ein B-2 Visum.
Die Beantragung eines US-Visums ist im Vergleich zur elektronischen ESTA-Beantragung sowohl zeit- als auch kostenintensiver. Neben umfangreichen Antragsunterlagen muss jeder Antragsteller von 14-79 Jahren ein persönliches Visa-Interview in einem der zuständigen US-Konsulate absolvieren.
Obwohl das US-Außenministerium (U.S. Department of State) angekündigt hat, dass unmittelbar betroffene USA-Reisende eine beschleunigte Abwicklung durchlaufen können, müssen für eine Visumbeantragung mindestens 1-2 Wochen eingeplant werden.
Wer nicht mehr visumfrei reisen darf, muss sich außerdem auf Verzögerungen bei der Visumbearbeitung durch zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen ("Security Check") einstellen.
Für bestimmte USA-Reisende, auf die die neue VWP-Regelung zutrifft, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. In einem sogenannten "Waiver"-Verfahren können betroffene Personen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen, um weiterhin visumfrei in die USA reisen zu können. Aktuell sind die Details des "Waiver"-Verfahrens (Bearbeitungszeiten, Kosten etc.) jedoch nicht bekannt.
Für Ende Februar ist die Anpassung des webbasierten ESTA-Formulars geplant. D. h. Diplomaten und Militärpersonal müssten zusätzliche Angaben im ESTA-Antrag machen. Ob von der Anpassung früher oder später auch andere USA-Reisende, z. B. deutsche Staatsangehörige, betroffen sein werden, ist derzeit noch unklar.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection, CBP) stellt USA-Reisenden aktualisierte VWP-FAQs bereit.
Sobald es weitere Entwicklungen zum Visa Waiver Program oder ESTA-Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle darüber. Wenn Sie noch weitere Fragen zur visumfreien Einreise haben, helfen Ihnen unsere kompetenten Visa Consultants gerne zuverlässig weiter:
ESTA-Infodienst (Mo-Fr 10-16 h)
0900-1-46 37 82*
* 1,99€/min aus dem dt. Festnetz / Mobilfunk abweichend