Der Sommer und damit die Hauptreisezeit steht bevor. Wer über ein Austauschprogramm, als Au-pair oder Praktikant in die USA geht, sollte unbedingt an die Zahlung der SEVIS-Gebühr denken.
Bei der Beantragung eines F-1, J-1 oder M-1 Visums, muss noch vor dem Visainterview die SEVIS-Gebühr entrichtet werden – zusätzlich zur Visa-Antragsgebühr.
Das Online-Informationssystem SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) erfasst Informationen über F-, M-, und J-Visuminhaber sowie deren Familienmitglieder vom Erhalt der Antragsdokumente I-20 bzw. DS-2019 bis zum Studienabschluss, Schulabgang oder Abschluss des Austauschprogramms.
Erst nach Ausstellung des DS-2019 bzw. I-20 Formulars kann die Zahlung der SEVIS-Gebühr mit Hilfe der auf dem Formular befindlichen SEVIS ID vorgenommen werden. Die Zahlung der SEVIS-Gebühr erfolgt online unter www.fmjfee.com und muss zwingend vor dem Visainterviewtermin vorgenommen werden. Die SEVIS-Gebühr kann weder direkt an der US-Botschaft noch an einem US-Konsulat bezahlt werden.
Visumantragsteller sollten den I-901 Zahlungsbeleg ausdrucken und zum konsularischen Interviewtermin mitbringen, da er für die Ausstellung eines F-1, J-1 oder M-1 Visums Pflicht ist.
Personen, die die Zahlung der SEVIS-Gebühr nicht nachweisen können, wird im Normalfall kein Zutritt zum US-Konsulat gewährt. Sollte erst während des Visatermins im US-Konsulat auffallen, dass der I-901 Zahlungsbeleg fehlt, kann der Visumantrag nicht abschließend bearbeitet werden. Leider kann der I-901 Zahlungsbeleg in der Regel nicht einfach nachgereicht werden. Das bedeutet, dass der Antragsteller erneut persönlich im US-Konsulat vorstellig werden muss.
Die SEVIS-Gebühr ist nicht zu verwechseln mit der konsularischen Visumbearbeitungsgebühr, die zusätzlich zur SEVIS-Gebühr bei der Beantragung eines Visums für die USA fällig wird.
Der Sommer und damit die Hauptreisezeit steht bevor. Wer über ein Austauschprogramm, als Au-pair oder Praktikant in die USA geht, sollte unbedingt an die Zahlung der SEVIS-Gebühr denken.
Bei der Beantragung eines F-1, J-1 oder M-1 Visums, muss noch vor dem Visainterview die SEVIS-Gebühr entrichtet werden - zusätzlich zur Visa-Antragsgebühr.
Das Online-Informationssystem SEVIS (Student and Exchange Visitor Information System) erfasst Informationen über F-, M-, und J-Visuminhaber sowie deren Familienmitglieder vom Erhalt der Antragsdokumente I-20 bzw. DS-2019 bis zum Studienabschluss, Schulabgang oder Abschluss des Austauschprogramms.
Erst nach Ausstellung des DS-2019 bzw. I-20 Formulars kann die Zahlung der SEVIS-Gebühr mit Hilfe der auf dem Formular befindlichen SEVIS ID vorgenommen werden. Die Zahlung der SEVIS-Gebühr erfolgt online unter www.fmjfee.com und muss zwingend vor dem Visainterviewtermin vorgenommen werden. Die SEVIS-Gebühr kann weder direkt an der US-Botschaft noch an einem US-Konsulat bezahlt werden.
Visumantragsteller sollten den I-901 Zahlungsbeleg ausdrucken und zum konsularischen Interviewtermin mitbringen, da er für die Ausstellung eines F-1, J-1 oder M-1 Visums Pflicht ist.
Personen, die die Zahlung der SEVIS-Gebühr nicht nachweisen können, wird im Normalfall kein Zutritt zum US-Konsulat gewährt. Sollte erst während des Visatermins im US-Konsulat auffallen, dass der I-901 Zahlungsbeleg fehlt, kann der Visumantrag nicht abschließend bearbeitet werden. Leider kann der I-901 Zahlungsbeleg in der Regel nicht einfach nachgereicht werden. Das bedeutet, dass der Antragsteller erneut persönlich im US-Konsulat vorstellig werden muss.
Die SEVIS-Gebühr ist nicht zu verwechseln mit der konsularischen Visumbearbeitungsgebühr, die zusätzlich zur SEVIS-Gebühr bei der Beantragung eines Visums für die USA fällig wird.