Im vergangenen Newsletter haben Sie an dieser Stelle lesen können, was ein H-2B Visum ist. Diesmal möchten wir Sie über die Vor- und Nachteile des H-3 in Abgrenzung des zum J-1 (Standard) Visums für Praktikanten bzw. Trainees informieren.
Wenn Sie schnelle und individuelle Informationen benötigen, steht Ihnen das – erweiterte – Serviceteam unserer Beratungshotline Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr zur Verfügung. Dort erhalten Sie unter 0900 1 –72 44 11 (Euro 1,44/Min) schnell und bequem Auskünfte von Experten zu Visafragen aller Art. Bitte beachten Sie, dass sich auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unsere Telefonnummer geändert hat!!!!
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Für Personen, die in den USA ein Trainingsprogramm/Praktikum absolvieren möchten, kommen im Wesentlichen zwei Kategorien von Visa in Frage. Das J–1 Austauschvisum enthält eine Unterkategorie für Praktikanten. Auch bei Visa der H – Kategorie gibt es die H – 3 Einstufung für Praktikanten. Im Folgenden wird ein Überblick über die zwei Kategorien gegeben und die Vorteile der einen Visa- Kategorie gegenüber der anderen erörtert.
FRAGE: An welchen Trainingsmaßnahmen können H–3 Visa-Inhaber teilnehmen? Antwort: Auszubildende aus dem nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich können auch mit dem Trainee-Visum H3 ein Praktikum absolvieren. Ausgenommen sind lediglich bestimmte von der „American Hospital Association“ oder der „American Osteopathic Association“ zugelassene Kurse während der Semesterferien. Krankenschwestern können beispielsweise an einem kurzen Lehrgang teilnehmen, der in ihrem Heimatland nicht angeboten wird.
FRAGE: Welche Voraussetzungen müssen für ein H-3 Visum erfüllt werden? Antwort: Die US – Einwanderungsbehörde hat für H – 3 Visa verschiedene Bedingungen festgelegt:
Es gibt weitere Einschränkungen für Trainingsmaßnahmen. Bitte beachten Sie, dass wir hier nur einige exemplarisch nennen können.
Trainingsmaßnahmen werden u.a. nicht anerkannt, wenn sie zu allgemein gehalten sind und es keinen festen Zeitplan, keine Zielsetzung gibt oder das Tätigkeitsfeld des Unternehmens mit der bisherigen Tätigkeit des Antragstellers nichts gemein haben. Darüber hinaus darf dürfen Wissen und Fähigkeiten nicht in einem Bereich vermittelt werden, welche aller Wahrscheinlichkeit nach nicht außerhalb der USA verwendet werden. Der US-Firma/Institution ist es darüber hinaus untersagt, solche Massnahmen anzubieten, die auf die Rekrutierung ausländischen Personals ausgelegt sind, welches dann in der US-Firma eingestellt werden soll.
FRAGE: Wie ist das Verfahren für die Erlangung eines H – 3 Visums? Antwort: Wie auch im Falle anderer Visa der H –Kategorie, muss die Ausbildungsstätte eine I-129 Petition mit dem so genannten H-Supplement einreichen.
Zudem muss der Antragsteller, also die US-Firma, beschreiben, um welche Art von Trainingsmaßnahme es sich handelt, wie das Training beaufsichtigt wird und das Trainingsprogramm strukturiert ist. Er sollte darüber hinaus u.a erklären können, welchen Anteil die produktive Tätigkeit in dem Training einnimmt. Eine Begründung, warum der Teilnehmer nicht an einem Trainingsprogramm in seinem Heimatland teilnehmen kann ist ebenso Bestandteil des Antrages wie die Auflistung der Entlohnung, die der Praktikant erhält.
FRAGE: Für welchen Zeitraum kann ein H–3 Visum ausgestellt werden? Antwort: H3 Visa können für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgestellt werden.
FRAGE: Welche Trainingsmaßnahmen fallen unter die J–1 Visa – Kategorie? Antwort: Im Rahmen des J1-Visums können Personen mit Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Bildung, Kunst und Wissenschaft an Trainingsprogrammen in den USA teilnehmen. Die Teilnahme ist derzeit möglich für Studenten aller akademischen Grade; Auszubildende, die eine Ausbildung in Firmen, Institutionen und Behörden erhalten; Lehrkräfte an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Sonderschulen; Professoren, die an einer Hochschule lehren oder Forschung betreiben möchten; Wissenschaftler; Personen in der Ausbildung in medizinischen und damit verbundenen Bereichen oder für Teilnehmer organisierter Programme mit direktem Personenaustausch.
FRAGE: Wird ein bestimmter Bildungsstand vorausgesetzt? Antwort: Es gibt spezielle Trainingsprogramme für Antragsteller, die nach Vollendung einer vierjährigen Ausbildung einen akademischen oder anderen allgemein anerkannten Abschluss vorweisen können. Bei nicht-fachspezifischen Trainingsmaßnahmen muss der Teilnehmer keinen Abschluss vorweisen können. Teilnehmer eines Trainingsprogramms müssen jedoch eine Ausbildung, Training oder Erfahrung von mindestens zwei Jahren in dem Tätigkeitsbereich besitzen, auf welchen das Trainingsprogramm ausgerichtet ist.
FRAGE: Wie beantragt man ein Visum mit J–1 Trainingsstatus? Antwort: Das J-1 Visum kann nur mithilfe von Austauschorganisationen oder US-Arbeitgebern beantragt werden, die vom US-Aussenministerium eine spezielle Registrierung/Genehmigung hierfür erhalten haben. Deutsche und internationale Austauschorganisationen fungieren so als „Visa-Sponsor“. Diese stellen das so genannte DS-2019 (Certificate of Eligibility) Formular aus. Die Organisation übernimmt damit für den Teilnehmer eine Bürgschaft – „sponsorship“ – gegenüber den US-Behörden. Das DS-2019 enthält für den US-Konsul wichtige Angaben über den Antragsteller, das Programm, die Dauer des Praktikums und die Finanzierung.
HINWEIS: Ein Bestätigungsschreiben des US-Arbeitgebers über das Praktikum ist nicht ausreichend.
FRAGE: Welche Voraussetzungen muss die Austauschorganisation erfüllen? Antwort: nach den Vorschriften des US-State Departments ist die Austauschorganisation direkt verantwortlich für alle Aspekte des Trainingsprogramms. Dazu gehören die Auswahl, Orientierung, das Training, die Betreuung und Beurteilung des Kursteilnehmers.
Die Austauschorganisation muss eine schriftliche Bestätigung über eine etwaige Entlohnung vorlegen, die Kosten und Gebühren darlegen, die von dem Kursteilnehmer zu zahlen sind und eine Einschätzung über die Höhe der Lebenshaltungskosten abgeben, die für den Aufenthalt des Kursteilnehmers entstehen. Ein Traineeplan, in der alle Lernziele und alle wesentlichen Bestandteile des Programms enthalten sind, ist obligatorisch.
FRAGE: Welche Vorteile hat das J 1 Visum gegenüber dem H–3 Visum? Antwort: Die Voraussetzungen für ein J–1 Visum sind allgemein wesentlich leichter zu erfüllen, als für ein H – 3 Visum. Auch ist für eine Antragstellung im Rahmen des J–1 Visums keine vorherige Bewilligung durch die US – Einwanderungsbehörde erforderlich. Das bedeutet niedrigere Kosten als beim H–3 Visum und eine schnellere Bearbeitung.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass J-1 Visa auch bei unbezahlten Praktika grundsätzlich erforderlich sind. Ein J-1 Visum ist auch dann vorgesehen, wenn der Aufenthalt unter 90 Tagen liegen sollte.
FRAGE: Welche Vorteile hat das H–3 Visum gegenüber dem J–1 Visum? Antwort: In bestimmten Fällen müssen Personen mit J–1 Visum in ihr Heimatland zurückkehren, bevor sie ein H oder L Visum erhalten, vom J 1 Status in eine andere Kategorie wechseln oder eine dauerhafte Arbeitserlaubnis beantragen können. Diese Bedingungen bestehen bei H–3 Visa nicht. Nur bei Krankenschwestern und Ärzten gibt es besondere Regeln, die bestimmte Tätigkeiten ausschließen.