Am 17. Januar 2014 wurde im Federal Register, dem Bundesregister der Vereinigten Staaten, die Länderliste für H-2A und H-2B Visa veröffentlicht.
Staatsangehörige der Länder, die sich auf der Liste befinden, können am H-2A bzw. H-2B Programm teilnehmen. Die Länderliste wird jährlich festgelegt, d. h. die Benennung der Länder ist für ein Jahr ab Veröffentlichungsdatum gültig.
H-2A Visum
Mit Hilfe des H-2A Visums können gelernte oder ungelernte ausländische Arbeitskräfte vorübergehend eine landwirtschaftliche Tätigkeit ("temporary agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA ausüben.
H-2B Visum
Beim H-2B Visum geht es um die Ausübung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ("temporary non-agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA.
Das H-2B Visum unterliegt im Gegensatz zum H-2A Visum einer jährlichen zahlenmäßigen Beschränkung ("cap"). Für jedes US-Steuerjahr - 1. Oktober bis 30. September eines Jahres - steht nur eine bestimmte Anzahl von Visa zur Verfügung. Aktuell sind es 33.000 für die erste Hälfte sowie 33.000 für die 2. Hälfte des US-Steuerjahres 2014 (FY 2014).
Neu in die Länderliste aufgenommen wurden in diesem Jahr beispielweise Österreich und Italien. Deutschland steht nach wie vor nicht auf der Liste der Teilnehmerländer. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beantragung eines H-2 Visums grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ausgeschlossen ist. Wenn im Antrag nachgewiesen werden kann, dass es im Interesse der Vereinigten Staaten liegt, dass der Antragsteller ein H-2 Visum erhält, können auch Staatsbürger aus Deutschland ein solches Visum erhalten.
Staatsangehörige der folgenden 63 Länder sind im kommenden Jahr dazu berechtigt ein H-2A oder H-2B Visum zu beantragen:
Argentinien, Australien, Äthiopien, Barbados, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nauru, Niederlande, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Rumänien, Salomonen, Samoa, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tonga, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich.
(Liste ab 17.01.2014 für ein Jahr gültig)
Am 17. Januar 2014 wurde im Federal Register, dem Bundesregister der Vereinigten Staaten, die Länderliste für H-2A und H-2B Visa veröffentlicht.
Staatsangehörige der Länder, die sich auf der Liste befinden, können am H-2A bzw. H-2B Programm teilnehmen. Die Länderliste wird jährlich festgelegt, d. h. die Benennung der Länder ist für ein Jahr ab Veröffentlichungsdatum gültig.
H-2A Visum
Mit Hilfe des H-2A Visums können gelernte oder ungelernte ausländische Arbeitskräfte vorübergehend eine landwirtschaftliche Tätigkeit ("temporary agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA ausüben.
H-2B Visum
Beim H-2B Visum geht es um die Ausübung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ("temporary non-agricultural work") für einen US-Arbeitgeber in den USA.
Das H-2B Visum unterliegt im Gegensatz zum H-2A Visum einer jährlichen zahlenmäßigen Beschränkung ("cap"). Für jedes US-Steuerjahr - 1. Oktober bis 30. September eines Jahres - steht nur eine bestimmte Anzahl von Visa zur Verfügung. Aktuell sind es 33.000 für die erste Hälfte sowie 33.000 für die 2. Hälfte des US-Steuerjahres 2014 (FY 2014).
Neu in die Länderliste aufgenommen wurden in diesem Jahr beispielweise Österreich und Italien. Deutschland steht nach wie vor nicht auf der Liste der Teilnehmerländer. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beantragung eines H-2 Visums grundsätzlich für deutsche Staatsangehörige ausgeschlossen ist. Wenn im Antrag nachgewiesen werden kann, dass es im Interesse der Vereinigten Staaten liegt, dass der Antragsteller ein H-2 Visum erhält, können auch Staatsbürger aus Deutschland ein solches Visum erhalten.
Staatsangehörige der folgenden 63 Länder sind im kommenden Jahr dazu berechtigt ein H-2A oder H-2B Visum zu beantragen:
Argentinien, Australien, Äthiopien, Barbados, Belize, Brasilien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kiribati, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Nauru, Niederlande, Nicaragua, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Polen, Rumänien, Salomonen, Samoa, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tonga, Türkei, Tuvalu, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigtes Königreich.
(Liste ab 17.01.2014 für ein Jahr gültig)