Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner (z.B. deutsche Lebenspartnerschaft) darf leider nicht mit angegeben werden.
ABER:
Der gleichgeschlechtliche Ehepartner (z.B. Eheschließung in Dänemark / USA / Deutschland etc.) sowie eventuelle Kinder müssen jedoch mit angegeben werden.
Hintergrund: Aufgrund der US Bundesgesetzgebung dürfen verheiratete gleichgeschlechtliche Ehepaare für ihren Ehepartner die GreenCard mit beantragen. Dies gilt jedoch nur für nach US Recht geschlossene Ehen. Da es hierbei bislang kaum Referenzfälle gibt, sind das genaue Handling und die vorzulegenden Unterlagen auch von den US Behörden zum Teil nicht klar definiert.
Seit 1.10.2017 ist auch in Deutschland die gleichberechtigte Ehe für homosexuelle Paare möglich! "Eingetragene Lebenspartner“ können auch nach dem Gewinn der GreenCard noch heiraten, um dann auch für den Ehepartner eine GreenCard zu erhalten.