Bestimmt haben Sie schon einmal von dem B-1/B-2 Besuchervisum gehört. Mit dem B-Visum können Geschäftsreisende (B-1 Business Visitor) oder Touristen (B-2 Tourist) in die USA einreisen. Etwas unbekannter ist das B-1 After Sales Visum, welches eine Besonderheit unter den B-Visa darstellt.
Mithilfe des B-1 After Sales ermöglicht das US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) hochqualifizierten Handwerkern die Einreise und den Aufenhalt in den USA zur Durchführung eines Montageeinsatzes.
Diese Ausnahmeregelung gilt für "Commercial Workers" oder "Industrial Workers", die beispielsweise für Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten beim US-Standort und beim Kunden eingesetzt werden. Das B-1 After-Sales Visum ist also für Personen gedacht, die in den Vereinigten Staaten industrielle Maschinen oder Anlagen, die von einer amerikanischen Firma im Ausland gekauft wurden, aufbauen, instand setzen und/oder warten. Außerdem eignet sich das B-1 After-Sales Visum für die Durchführung von Schulungen zur fachgerechten Bedienung der verkauften Maschinen.
Eine Voraussetzung für den Antrag auf ein B-1 After-Sales Visum ist die Vorlage eines aktuellen Kaufvertrags zwischen dem US-Unternehmen und dem Unternehmen im Ausland, in dem ausdrücklich die Montage, Installation oder Inbetriebnahme der verkauften Anlage festgehalten ist.
Aus dem Visumantrag muss außerdem hervorgehen, dass der Antragsteller mit den Besonderheiten der verkauften Anlage sehr gut vertraut ist und eine entsprechende Qualifizierung für die Ausführung der Serviceleistungen besitzt.
Schließlich darf – wie auch bei dem B-1 Business Visitor Visum – keine Bezahlung aus den USA erfolgen und der Arbeitsvertrag im Heimatland muss weiterhin aufrechterhalten werden.
Bestimmt haben Sie schon einmal von dem B-1/B-2 Besuchervisum gehört. Mit dem B-Visum können Geschäftsreisende (B-1 Business Visitor) oder Touristen (B-2 Tourist) in die USA einreisen. Etwas unbekannter ist das B-1 After Sales Visum, welches eine Besonderheit unter den B-Visa darstellt.
Mithilfe des B-1 After Sales ermöglicht das US-Außenministerium (U.S. Department of State, DOS) hochqualifizierten Handwerkern die Einreise und den Aufenhalt in den USA zur Durchführung eines Montageeinsatzes.
Diese Ausnahmeregelung gilt für "Commercial Workers" oder "Industrial Workers", die beispielsweise für Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten beim US-Standort und beim Kunden eingesetzt werden. Das B-1 After-Sales Visum ist also für Personen gedacht, die in den Vereinigten Staaten industrielle Maschinen oder Anlagen, die von einer amerikanischen Firma im Ausland gekauft wurden, aufbauen, instand setzen und/oder warten. Außerdem eignet sich das B-1 After-Sales Visum für die Durchführung von Schulungen zur fachgerechten Bedienung der verkauften Maschinen.
Voraussetzungen für die Beantragung des B-1 After-Sales Visums
Eine Voraussetzung für den Antrag auf ein B-1 After-Sales Visum ist die Vorlage eines aktuellen Kaufvertrags zwischen dem US-Unternehmen und dem Unternehmen im Ausland, in dem ausdrücklich die Montage, Installation oder Inbetriebnahme der verkauften Anlage festgehalten ist.
Aus dem Visumantrag muss außerdem hervorgehen, dass der Antragsteller mit den Besonderheiten der verkauften Anlage sehr gut vertraut ist und eine entsprechende Qualifizierung für die Ausführung der Serviceleistungen besitzt.
Schließlich darf - wie auch bei dem B-1 Business Visitor Visum - keine Bezahlung aus den USA erfolgen und der Arbeitsvertrag im Heimatland muss weiterhin aufrechterhalten werden.