Für eine Arbeitsaufnahme in den Vereinigten Staaten stehen Antragstellern gleich mehrere Visaoptionen zur Verfügung. Wer die Wahl hat, hat jedoch auch die Qual das richtige Visum für sich zu ermitteln, damit die Einreise in die USA ein Erfolg wird.
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Jede Visakategorie beinhaltet individuelle Zugangsvoraussetzungen, Beantragungswege, Kosten und Bearbeitungszeiten. Gerade deshalb ist eine intensive Einarbeitung in die Visathematik wichtig und die Wahl des richtigen Visums für die USA von entscheidender Bedeutung.
Welches Visum für den konkreten Fall zutrifft und vor allen Dingen zweckmäßig erscheint, muss individuell beurteilt werden. Ausschlaggebend sind hierbei Faktoren wie die Qualifikation, Staatsangehörigkeit, Dauer des geplanten Aufenthaltes, Firmenzugehörigkeit oder Unternehmenskonstellation.
Die im Weiteren beschriebenen Visaoptionen (Nichteinwanderungsvisa) berechtigen im Übrigen lediglich zur befristeten Arbeitsaufnahme in den USA, d. h. für einen temporären Arbeitsaufenthalt. Wollen Sie dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten, so bedarf es der Beantragung eines Einwanderungsvisums (GreenCard).
Eine Ablehnung muss durch die US Behörden nicht begründet werden. Ist dies erst einmal geschehen, kann meist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren ein neues Visum erfolgreich beantragt werden.
Wichtig: Das Visum garantiert nicht, dass Sie tatsächlich in die USA einreisen dürfen. An der US Grenze wird ein Beamter der US Zoll- und Grenzschutzbehörde darüber entscheiden, ob und wie lange Sie in die USA reisen dürfen.
Das C-1/D Visum für Crewmitglieder, wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die bei einer Fluglinie oder einem Schiffstransportunternehmen (Reederei) angestellt sind und regelmäßig die USA anfliegen bzw. anlaufen und / oder die USA als Transit in ein Drittland benutzen.
Das C-1/D Visum wird häufig in Kombination mit einem B-1 / B-2 Besuchervisum ausgestellt und ist strenggenommen gar kein US Arbeitsvisum. Es erlaubt lediglich die Arbeitsaufnahme für eine Reederei oder Fluglinie, die außerhalb der Vereinigten Staaten lokalisiert ist - und damit auf dem Gebiet der USA in deren Auftrag tätig zu werden.
Inhabern eines C-1/D Visums ist es daher nicht gestattet, für einen US amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Falls dies geplant ist, muss ein Arbeitsvisum (H-, L- oder E-Visum) im Vorfeld beantragt werden.
Die E-1 Treaty Trader Kategorie geht zurück auf den Zeitraum, als noch keine Zusammenschlüsse wie die Europäische Union oder NAFTA existierten und Länder bilaterale Verträge abschlossen, um ihren Bürgern länderübergreifenden Handel zu ermöglichen. Selbstverständlich haben sich die Voraussetzungen zur Kategorie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verändert.
Das E-1 Visum steht qualifizierten Mitarbeitern von Unternehmen zur Verfügung, die substanziellen Handel mit den USA betreiben. Ein selbständiger Unternehmer kann sich genauso für dieses Visum qualifizieren, wie Angestellte kleiner oder auch multinationaler Unternehmen.
Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen bzw. gegründet worden sein.
Hinweis: Da das E-Visum ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung vorsieht, sollte diese Option immer geprüft werden. Im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa ergeben sich gerade bei erhöhtem Entsendungsbedarf von Unternehmen bereits kurzfristig deutliche Kosten- und Zeitersparnisse.
Das E-2 Visum beruht – ähnlich der E-1 Kategorie – auf bilateralen Verträgen im Rahmen von Investitionsvorhaben in den USA. Gegenwärtig existieren ca. 60 Nationen, die solche Beziehungen mit den Vereinigten Staaten unterhalten. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören selbstverständlich dazu.
Das Investorenvisum steht Staatsangehörigen jener Vertragsstaaten zur Verfügung, die in den USA in ein US Unternehmen investiert haben oder im Begriff sind zu investieren. Ein Staatsangehöriger muss dabei nicht notwendigerweise eine natürliche Person sein, sondern kann auch ein Unternehmen (juristische Person) sein.
Ein selbständiger Unternehmer kann sich ebenso für dieses Visum qualifizieren wie Angestellte kleiner bis multinationaler Unternehmen. Im Gegensatz zum L-1 Visum muss kein Standort außerhalb der USA existieren. Ein US Unternehmen muss allerdings in jedem Fall bestehen, bzw. gegründet worden sein.
Hinweis: Da das E-Visum ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung vorsieht, sollte diese Option immer geprüft werden. Im Vergleich zu anderen Arbeitsvisa ergeben sich gerade bei einem erhöhten Mitarbeitereinsatz in den USA bereits kurzfristig für das Unternehmen deutliche Kosten- und Zeitersparnisse.
Das H-1B Visum gehört zu den populärsten temporären Arbeitsvisa, mit dem viele ausländische Berufsgruppen wie Ingenieure, Wissenschaftler, Informatiker etc. in den Vereinigten Staaten arbeiten. Prinzipiell ist diese Kategorie für alle Personen mit einer akademischen Ausbildung (oder einem entsprechenden Äquivalent) geeignet.
Die Vergabe von H-1B Visa pro Jahr ist limitiert, so dass auch hier ein Losverfahren darüber, wessen H-1B Visaanträge berücksichtigt werden. Diese Verlosung nennt sich H-1B Cap Lotterie.
Nicht wenige US Firmen schöpfen eine große Anzahl ihrer ausländischen Arbeitnehmer aus diesem Kontingent. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Forderungen nach einer Erhöhung der H-1B Visarate lauter werden.
Große amerikanische Unternehmen wie beispielsweise Microsoft oder Google verweisen immer wieder auf den Fachkräftemangel in den USA und auf die hohe Anzahl der Anträge, die auf Grund der geringen Quote nicht berücksichtigt werden konnten. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird eine Anhebung des H-1B Visakontingents immer wieder erwogen, bislang allerdings noch nicht umgesetzt.
Medienvertreter wie beispielsweise Journalisten qualifizieren sich nicht für die visumfreie Einreise mit ESTA ("Visa Waiver Programm") oder das B-1 Visum bei geschäftlichen Tätigkeiten in den USA.
Sie benötigen dafür ein gesondertes I-Visum, ohne das es zu Schwierigkeiten bei der Einreise an der US Grenze kommen kann.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor einem USA Aufenthalt im Rahmen journalistischer Aktivitäten über eine mögliche Visa Pflicht.
Das L-1 Visum stellt eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA dar. Diese Kategorie ermöglicht den internen Mitarbeitertransfer innerhalb einer Unternehmensgruppe vom aktuellen ausländischen Standort zum Standort in den USA.
Wichtig ist, dass dieses Visum unternehmensgebunden ist und ausschließlich eine Einreise im Auftrag dieser speziellen Firma erlaubt.
L-1 Visa werden häufig im Rahmen klassischer Entsendungen beantragt, können jedoch auch für längere Projekt- und/oder Montageeinsätze am US Standort oder beim Kunden genutzt werden.
Dieser L-1 Transfer kann gleichermaßen von großen Konzernen, mittelständischen Unternehmen oder kleinen Firmen wie beispielsweise Familienbetrieben genutzt werden. Auch ein selbständiger Einzelunternehmer könnte theoretisch den Geschäftsführerposten in der Heimat einem Vertrauten überlassen und sich selbst in die Vereinigten Staaten versetzen. In der Praxis gestalten sich Anträge für "kleinere" Unternehmen in der Regel jedoch schwierig und diese sind häufiger von Ablehnungen betroffen.
Hinweis: Es handelt sich beim L-Visum um ein durchaus zeit- und kostenintensives Verfahren. Demzufolge sollten Unternehmen bei der Entsendungspraxis auch die E-1 oder E-2 Kategorien als Option überprüfen.
Got talent? Die O-Kategorie ermöglicht die Arbeitsaufnahme in den USA für besonders talentierte, ausländische Personen bei einem US Unternehmen bzw. einer US Organisation oder über eine US Agentur. Das O-1 Visum steht ausschließlich Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in spezifischen Arbeitsbereichen zur Verfügung. Die Talente müssen übrigens belegbar sein.
Das US Einwanderungsrecht ist unter anderem darauf ausgelegt, bestimmten (talentierten) Personenkreisen einen Anreiz zu vermitteln, in den USA zu leben und zu arbeiten und somit einen Mehrwert für die US Gesellschaft bzw. US Wirtschaft zu leisten.
Für viele Künstler oder Sportler ist es noch immer ein Traum im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ein Engagement zu erhalten oder einmal am Broadway auf der Bühne zu stehen.
Ein P-Visum ist für Leistungssportler, Künstler oder Entertainer bestimmt, die in den USA entweder einzeln oder als Gruppe für einen begrenzten Zeitraum tätig werden möchten.
Darunter zählt es ebenfalls als Tätigkeit,
1) wenn man als Künstler, Sportler oder Entertainer für die erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung oder Preisgelder erhält
oder
2) man an einer Talentshow oder Reality-Show teilnimmt, die im Fernsehen ausgestrahlt wird.
Unser The American Dream - US Visa Service Team unterstützt sowohl Privat- als auch Firmenkunden bei der Beantragung von US Visa. Die staatlich zugelassenen Berater des US Visa Service sind auf die auf die Visabestimmungen der USA spezialisiert und mit den aktuellsten Einreiseformalitäten vertraut.
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