Seit es das Visa Waiver Program gibt, können Sie mit einer ESTA visumfrei in die Vereinigten Staaten reisen. Wir erklären alles Wichtige zu der praktischen ESTA-Reisegenehmigung für die USA.
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Der Begriff „Visa Waiver Program” (kurz VWP) lässt sich in etwa mit „Programm für visumfreies Reisen” übersetzen. Wie der Name schon sagt, ermöglicht es die visumfreie Einreise in alle 50 US-Bundesstaaten sowie nach Puerto Rico, Guam und auf die amerikanischen Jungferninseln. Aktuell nehmen 41 Länder am Visa Waiver Program teil, darunter die meisten Staaten der Europäischen Union, die Schweiz, Großbritannien, Australien, Japan und Südkorea.
Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und bezieht sich auf ein computerbasiertes System für Reisen in die USA ohne Visum. Die ESTA-Reisegenehmigung kann von Staatsbürgern aus den Ländern beantragt werden, die am Visa Waiver Program teilnehmen.
Die ESTA-Reisegenehmigung ist zwei Jahre lang gültig und erlaubt beliebig viele Einreisen in die USA während dieses Gültigkeitszeitraumes.
Dabei dürfen sich ESTA-Inhaber maximal 90 Tage am Stück in den Vereinigten Staaten aufhalten für:
Nicht jeder Amerika-Reisende qualifiziert sich für eine visumfreie Einreise mit ESTA. Wer die unkomplizierte Reisegenehmigung für die USA beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen.
Die wichtigste Voraussetzung für eine ESTA-Reisegenehmigung ist die Staatsbürgerschaft in einem der aktuell 41 Länder, die am Visa Waiver Program teilnehmen. Diese sind:
Visa Waiver Program: teilnehmende Länder | |||
---|---|---|---|
Andorra | Australien | Belgien | Brunei1 |
Chile | Dänemark | Deutschland | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien |
Irland | Island | Israel | Italien |
Japan | Kroatien | Lettland | Liechtenstein |
Litauen | Luxemburg | Malta | Monaco |
Neuseeland | Niederlande | Norwegen | Österreich |
Polen | Portugal | San Marino | Schweden |
Schweiz | Slowakei | Slowenien | Singapur |
Spanien | Südkorea | Taiwan | Tschechische Republik |
Ungarn2 |
1Die Gültigkeitsdauer einer ESTA-Genehmigung für Reisende aus Brunei wurde mit Wirkung zum 6. Juli 2023 von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.
2Die Gültigkeitsdauer einer ESTA-Genehmigung für ungarische Reisende wurde mit Wirkung zum 1. August 2023 von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Außerdem dürfen Ungarn pro ESTA nur noch einmal in die USA einreisen und benötigen für das ESTA-Verfahren auch eine ungarische Geburtsurkunde.
Die Staatsangehörigkeit allein ist noch keine Garantie für die Genehmigung eines ESTA-Antrages. Reisende jeden Alters – auch Kinder – müssen im Besitz eines biometrischen Reisepasses (auch elektronischer Reisepass oder ePass) sein, um sich für die visumfreie Einreise mit einer ESTA zu qualifizieren.
Der ePass kombiniert den herkömmlichen, papierbasierten Reisepass mit elektronischen Komponenten. So enthält er einen Speicherchip, auf dem die biometrischen Daten des Passinhabers (Fingerabdrücke, Gesichtsmerkmale) gespeichert sind. Mithilfe der biometrischen Daten kann die Identität des Reisenden festgestellt werden.
Biometrische Reisepässe sind anhand des Symbols auf der Vorderseite erkennbar. Mit bloßem Auge ist der Speicherchip jedoch nicht sichtbar, da er in der Passdecke „versteckt“ ist.
Für Staatsbürger aus Ländern, die dem Six Month Club angehören, sollte der Reisepass noch bis zum Datum der Ausreise aus den USA gültig sein. Alle anderen Reisenden benötigen einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt.
Als ESTA-Reisender sollten Sie sich darauf einstellen, dass Sie an der amerikanischen Grenze aufgefordert werden könnten, ein Rückflugticket vorzulegen. Auch ein Weiterreiseticket wird akzeptiert, wenn es nicht in die Nachbarstaaten Kanada und Mexiko oder in die Karibik führt – es sei denn, Ihr Wohnsitz befindet sich dort.
Damit wollen die US-Beamten sicherstellen, dass Sie keine Absichten haben, den maximal erlaubten ESTA-Aufenthalt von 90 Tagen zu überschreiten und illegal in den Vereinigten Staaten zu bleiben.
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wird, auch wenn Sie aus einem Land stammen, das am Visa Waiver Program teilnimmt.
Die visumfreie Einreise in die USA mit ESTA ist in der Regel nicht möglich, wenn:
Wenn auf Sie eines oder mehrere dieser Ausschlusskriterien zutreffen, müssen Sie ein US-Visum beantragen, das dem Zweck Ihres Aufenthaltes entspricht, z. B. ein Besuchervisum, Studentenvisum oder Arbeitsvisum.
Die ESTA-Reisegenehmigung kann ausschließlich online beantragt werden. Dies können Sie direkt über die Seite der US-Regierung erledigen oder sich Unterstützung bei den Experten einer renommierten Agentur wie The American Dream suchen, die Ihren ESTA-Antrag vor dem Einreichen gründlich prüft.
Wenn Sie Ihren ESTA-Antrag stellen, sollten Sie folgende Daten und Dokumente parat haben:
Beim Ausfüllen des ESTA-Antrags warten einige Stolpersteine auf Sie. Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten, wenn Sie Ihre Daten in das Online-Formular eingeben:
Bitte tragen Sie im ESTA-Formular alle Vornamen exakt so ein, wie sie in Ihrem Reisepass dokumentiert sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur einen oder mehrere Ihrer Vornamen als Rufnamen verwenden. Die Daten müssen immer identisch zum Reisepass angegeben werden.
Vor- und Nachnamen, die Umlaute oder Diakritika enthalten, sind eine der größten Fehlerquellen im ESTA-Antrag. Einige Verwirrung gibt es z. B. regelmäßig bei Inhabern von deutschen Reisepässen: Hier werden „ä”, „ö”, „ü” und „ß” in den Namen regulär angegeben. Im unteren, maschinenlesbaren Teil des Passes hingegen werden Umlaute wie „ä” dann aber als „ae” vermerkt und „ß” als „ss” angegeben.
Welche Schreibweise ist die richtige für den ESTA-Antrag? Beim Ausfüllen des Online-Formulars müssen Sie Buchstaben, die nicht im amerikanischen bzw. englischen Alphabet existieren, in Ihrer Reisegenehmigung durch Buchstabenkombinationen ersetzen. Hier sind einige Beispiele:
Ganz besonders gewissenhaft sollten Sie auch bei der korrekten Angabe der Reisepassdaten sein. So kommt es hier z. B. oft zu Tippfehlern oder dem Verwechseln von „O” und „0” beim Eingeben der Reisepassnummer.
Bei der National Identification Number handelt es sich um die Nummer des vom Herkunftsland ausgestellten Identitätsdokuments. In Deutschland wäre das z. B. die Personalausweisnummer (nicht die Reisepassnummer!). Diese befindet sich oben rechts auf dem Ausweis. Wenn Sie über kein gültiges Dokument mit National Identification Number verfügen, müssen Sie im ESTA-Antrag „UNKNOWN” oder „DOES NOT APPLY” angeben.
Eine zweite Staatsbürgerschaft muss zwingend im ESTA-Antrag angegeben werden, auch wenn Sie keinen gültigen zweiten Reisepass besitzen. Bei Nichtvorhandensein des zweiten Reisepasses können Sie in dem Eingabefeld für die Reisepassnummer entweder „DOES NOT APPLY” oder „DOES NOT EXIST” eintragen.
Schon kleine Unachtsamkeiten beim Ausfüllen des ESTA-Antrages – z. B. Tippfehler, Zahlendreher oder überflüssige Leerzeichen – können dazu führen, dass Ihnen die visumfreie Einreise in die USA verwehrt wird oder Sie sogar ein Leben lang für das ESTA-Programm gesperrt werden.
Sie können jedoch auf Nummer sicher gehen und sich von einer professionellen Agentur unterstützen lassen. Die USA-Experten von esta-online.org kennen alle Fallstricke im ESTA-Antrag, überprüfen Ihre Daten auf Vollständigkeit sowie Korrektheit und beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die ESTA-Reisegenehmigung.
Die Angabe von Social-Media-Konten im ESTA-Antrag ist freiwillig. Im ESTA-Formular können Sie die folgenden Plattformen eintragen:
Weitere Plattformen können über ein Dropdown-Menü ausgewählt und der Liste hinzugefügt werden.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihre Social-Media-Konten im ESTA-Formular anzugeben, ist es ratsam, diese vor der Einreise in die USA zu „bereinigen”. Achten Sie darauf, dass keine Inhalte öffentlich sichtbar sind, die von den US-Grenzbeamten als problematisch angesehen werden könnten, z. B. Beiträge, in denen Sie sich kritisch gegenüber der amerikanischen Regierung äußern.
Die ESTA-Reisegenehmigung kann nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Gruppen beantragt werden. Es muss zwar weiterhin für jedes Familienmitglied bzw. jeden Reisenden ein eigener ESTA-Antrag ausgefüllt werden, jedoch können Sie weitere Personen vor dem Bezahlen anlegen, indem Sie auf „Einen neuen Antrag hinzufügen” klicken. Am Ende des Beantragungsprozesses kann die Bezahlung für alle Reisenden zusammen getätigt werden.
Wird ein ESTA-Gruppenantrag gestellt, muss eine Kontaktperson für die Gruppe angegeben werden. Bitte notieren Sie sich die Gruppen-ID, die im nächsten Schritt generiert wird, um zu einem späteren Zeitpunkt ggf. Änderungen am Gruppen-Antrag vornehmen zu können.
Die US-Regierung erhebt eine ESTA-Gebühr von 21 $ pro Person und Antrag, die Sie per Kreditkarte oder PayPal bezahlen können.
Sie können sich aber auch dazu entscheiden, Ihren ESTA-Antrag über esta-online.org auszufüllen und von den USA-Experten von The American Dream gründlich prüfen und übermitteln lassen. Dafür zahlen Sie – je nach gewähltem Servicepaket – eine Gebühr ab 49,90 €.
Neben Kreditkarte und PayPal können Sie auf esta-online.org noch weitere Zahlungsmethoden wie Apple Pay und Sofort nutzen.
Damit Sie die ESTA garantiert rechtzeitig zu Ihrer Reise in die USA in den Händen halten, sollten Sie Ihren Antrag nicht allzu spät stellen.
Sobald Sie Ihre Reisedaten kennen, können Sie den ESTA-Antrag ausfüllen und abschicken. Grundsätzlich gilt:
Sollte Ihr ESTA-Antrag von den US-Behörden abgelehnt werden, ist die visumfreie Einreise in die USA für Sie leider nicht möglich und Sie müssen ein US-Visum beantragen.
Das Beantragen eines US-Visum ist komplizierter, kostspieliger und beansprucht mehr Zeit als das ESTA-Formular. Gerne beraten Sie hierzu unsere Experten vom US Visa Service-Team.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden und spätestens nach 72 Stunden eine Rückmeldung, ob Ihr ESTA-Antrag genehmigt wurde oder nicht.
Prinzipiell kann Ihr ESTA-Status lauten:
Möchten Sie nachträglich die Angaben einer gültigen ESTA ändern? Tatsächlich können Sie Ihre hinterlegte Übernachtungsadresse in den USA oder Ihre E-Mail-Adresse aktualisieren. Das können Sie entweder selbst auf der offiziellen ESTA-Webseite erledigen oder sich Unterstützung von den USA-Experten von The American Dream holen. Für alle anderen Aktualisierungen müssen Sie einen neuen ESTA-Antrag einreichen.
Die meisten ESTA-Reisegenehmigungen sind ab der Antragstellung zwei Jahre lang gültig und erlauben Ihnen, für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen in die USA zu reisen. Mehrere Ein- und Ausreisen sind innerhalb der zwei Jahre möglich, solange Sie ein gültiges ESTA vorliegen haben.
Eine Verlängerung des USA-Aufenthalts mit ESTA über die vorgesehenen 90 Tage hinaus ist nicht gestattet. Wir empfehlen allen Reisenden dringend, die maximale Aufenthaltsdauer nicht zu überschreiten, um Probleme bei der nächsten Einreise zu vermeiden.
Die Gültigkeitsdauer einer ESTA-Genehmigung für Reisende aus Brunei und Ungarn wurde im Jahr 2023 von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Ungarische Reisende dürfen außerdem pro ESTA nur noch einmal in die USA einreisen und benötigen für das ESTA-Verfahren auch eine ungarische Geburtsurkunde.
Informieren Sie sich etwa sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt, ob Ihre ESTA-Genehmigung noch gültig ist oder ein neuer Antrag gestellt werden muss. So haben Sie notfalls noch genügend Zeit und Handlungsspielraum für die Beantragung einer neuen ESTA oder eines passenden US-Visums.
Die Überprüfung der ESTA-Gültigkeit können Sie ganz einfach auf der offiziellen ESTA-Webseite unter dem Menüpunkt „ESTA STATUS ÜBERPRÜFEN” (CHECK ESTA STATUS) vornehmen. Dafür benötigen Sie entweder Ihre Antragsnummer (Application Number), die Sie nach dem Bezahlen Ihres ESTA-Antrages erhalten haben, oder die Kombination aus Reisepassnummer und Geburtsdatum.
Eine ESTA verliert die Gültigkeit, wenn bei Ihnen bedeutungsvolle Lebensänderungen wie die Änderung des Namens (z. B. durch Heirat, Scheidung oder Adoption), des Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit anstehen.
Des Weiteren ist Ihre ESTA an Ihren Reisepass gebunden und verfällt automatisch, wenn Ihr Reisepass abläuft – auch wenn die zweijährige ESTA-Gültigkeit noch nicht erreicht wurde!
In manchen Fällen kann es sogar sein, dass Sie ein US-Visum anstelle einer ESTA benötigen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie für ein Verbrechen verurteilt werden, in ein als riskant eingestuftes Land einreisen oder eine schwer behandelbare, ansteckende Krankheit bekommen.
Grundsätzlich kann eine ESTA-Genehmigung nicht verlängert werden. Die einzigen Ausnahmen, die von der US-Einwanderungsbehörde USCIS erlaubt werden, sind dringende und unvorhersehbare Fälle, z. B. Flugausfälle aufgrund von Unwetter oder Streik sowie schwerwiegende medizinische Gründe, die einen Rückflug und das Verlassen der USA innerhalb der 90 Tage unmöglich machen.
Die Entscheidung darüber, ob eine Ausnahme gestattet wird, liegt im alleinigen Ermessen der Behörde. Der entsprechende Antrag kann ausschließlich in einem USCIS Service Center gestellt werden. Heben Sie unbedingt alle entsprechenden Belege (z. B. Bestätigung der Airline über den Flugausfall) auf, so dass Sie diese bei eventuellen Nachfragen den US-Beamten vorlegen können.
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Ihr ESTA-Antrag wurde abgelehnt, wenn sich Ihr Status zu „Travel Not Authorized” geändert hat. Das kann verschiedene Ursachen haben, anhand derer Sie über Ihr weiteres Vorgehen entscheiden sollten.
Eine Ablehnung des ESTA-Antrags kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Zu diesen gehören:
Ein abgelehnter ESTA-Antrag bedeutet nicht gleich eine Einreisesperre für die USA, sondern meistens nur, dass Sie für USA-Reisen in Zukunft ein Visum beantragen müssen. In seltenen Fällen können Sie sogar Ihren ESTA-Status zurücksetzen lassen und einen neuen Antrag stellen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihr Antrag lediglich sehr kleine Fehler enthält, die eindeutig auf Unachtsamkeiten bei der Dateneingabe zurückzuführen sind und Sie in den direkten Dialog mit Ihrem ESTA-Kundenberater bzw. den Ansprechpartnern auf Seiten der US-Regierung gehen. Machen Sie sich nach einer ESTA-Ablehnung jedoch nicht zu große Hoffnungen: In den meisten Fällen wird hier ein Visum notwendig.
Wenn Sie sich nicht (mehr) für ESTA qualifizieren, dürfen Sie lediglich die visumfreie Einreise in die USA nicht nutzen. In diesem Fall bleibt Ihnen noch immer die Möglichkeit, ein US-Visum zu beantragen. Informieren Sie sich vorab über das richtige Visum für Ihre bevorstehende Reise oder wenden Sie sich an das Expertenteam des US Visa Service.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema ESTA? In unseren FAQ werden Sie die Antwort bestimmt finden.
Auch wenn Sie eine gültige ESTA-Reisegenehmigung haben, garantiert Ihnen das nicht, dass Sie die US-Grenze passieren dürfen. Es ist wichtig, daran zu denken, dass die US Customs and Border Protection (CBP), also die Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten, das letzte Wort darüber hat, wer in die USA gelangen darf.
Wenn der Beamte an der US-Grenze Ihnen gegenüber misstrauisch ist, z. B. weil Sie kein gültiges Rückflug- oder Weiterflugticket haben, kann es sein, dass er Ihnen die Einreise verweigert. In diesem Fall müssen Sie die Entscheidung der CBP zunächst akzeptieren. Erst nach der Rückkehr in Ihr Heimatland können Sie Kontakt zum Department of Homeland Security (DHS) aufnehmen und über das Traveler Redress Inquiry Program um Auskunft und Hilfe bitten.
Es gibt keine Vorschriften, wie lange Sie nach einem ESTA-Aufenthalt außerhalb der USA bleiben müssen, bevor Sie erneut einreisen dürfen. Es ist aber empfehlenswert, die Abstände nicht allzu kurz zu gestalten, da die Beamten an der US-Grenze Ihnen sonst Einwanderungsabsichten unterstellen und die Einreise verwehren könnten. Um auf Nummer sicher zu gehen, gilt als Faustregel: Sie sollten mehr Zeit außerhalb der Vereinigten Staaten verbringen, als innerhalb.
Ja, Sie müssen für jedes Kind oder Baby, mit dem Sie in die USA reisen möchten, eine eigene ESTA beantragen. Des Weiteren benötigen auch Kinder und Babys einen biometrischen Reisepass. Es gibt keinen Rabatt bei der ESTA-Gebühr, auch für Kinder muss der volle Preis bezahlt werden.
Ja, wenn Sie einen Transfer an einem US-Flughafen haben, müssen Sie dafür eine ESTA-Genehmigung beantragen.
Ja, seit Oktober 2022 müssen auch USA-Reisende, die auf dem Landweg die Grenze passieren, eine ESTA-Genehmigung einholen.