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Eine Firma in den USA gründen – so geht´s!

Samstag, Januar 23rd, 2010

New York hat mich in seinen Bann gezogen, und ich habe mich entschieden, hier zu bleiben. Als USA Korrespondent und Social Media Berater backe ich kleine und große Brötchen. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man sich hier eine Existenz aufbauen kann.

Ich werde die nächsten Monate hier verschiedene Interviews mit ausgewanderten Deutschen publizieren, die es geschafft haben und den „American Dream“ leben. Doch dazu später mehr.

Viele Leute, die sich selbstständig machen wollen, gehen den Weg des geringsten Widerstandes und beginnen einfach mal als „sole proprietor“. Ich habe eine Firma gegründet, eine sogenannte LLC – Limited Liability Corporation. Der Vorteil dabei ist, dass man nicht mit seinem Privatvermögen haftet und attraktive steuerliche Vergünstigungen erhält. Dafür bedarf es einmalig einer Investition – deren Höhe abhängig ist vom jeweiligen Standort.

Wie gründet man nun seine eigene Firma?

  1. Als Einstieg empfehle ich, einen kostenlosen online Kurs zu machen unter http://www.myownbusiness.org. Da kann man die eigene Geschäftsidee hinterfragen, das Business Modell challengen und sich überlegen, wie der Rubel ins Rollen gebracht werden soll.
  2. Das Kleingedruckte – vor der Registrierung sollte man sich im Internet schlaumachen. Trotz allem Enthusiasmus ist eine saubere Planung entscheidend. Ich hatte zum Beispiel übersehen, dass man hier in New York nach der Gründung noch ein Inserat in der Zeitung schalten muss. Was zwischen 500 und 1500 Dollar kostet, je nachdem in welchem Bezirk man die Firma angemeldet hat …
  3. Um Rat fragen – Webseiten wie http://www.allbusiness.com oder verschiedene Foren wie zum Beispiel das www.amerika-forum.de oder hier bei American Dream sind gute Anlaufstellen, um mit Leuten zu sprechen, die bereits ihre Erfahrungen gemacht haben.
  4. Firma registrieren – ich habe einen Online Dienst genutzt, welcher einem für ein paar hundert Dollar die ganze Arbeit abnimmt. In der Regel sind aber die lokalen Behörden sehr hilfreich, was dann mit etwas mehr Aufwand verbunden ist, aber natürlich auch weniger kostet (abgesehen von den Gebühren, die man natürlich dem Staat bezahlen muss).
  5. Wie eine Firma denken – was sind private Ausgaben, was sind geschäftliche? Ein Gespräch mit einem Steuerberater schafft Klarheit. Dann auf zur Bank und ein Geschäftskonto beantragen, Visitenkarten kaufen, Webseite aufsetzen, das neue Geschäft bewerben etc.

Die bekanntesten Anbieter, um eine Firmengründung online in die Wege zu leiten, sind die folgenden:

Nun bleibt mir nur noch eins zu sagen: Viel Erfolg mit Ihrem eigenen Business!

Steuern – ein notwendiges Übel, auch für Greencard Inhaber (die noch nicht in den USA leben!)

Mittwoch, Januar 6th, 2010

Als Greencard Inhaber profitiert man von einigen Vorteilen: die unkomplizierte Einreise, die Niederlassung in den USA (ohne die bisherige Staatsbürgerschaft zu verlieren) und natürlich Leben und Arbeiten im Land der „unbegrenzten Möglichkeiten“.

Doch um eine unbequeme Sache kommen auch Greencard-Holder nicht herum: Steuern zahlen! Insbesondere wer als Greencard Inhaber nicht in den USA lebt, muss doppelt moppeln und sowohl im Heimatland wie auch in den USA eine Steuererklärung einreichen.

Das kenne ich bestens, insbesondere weil ich das im ersten Jahr mit meiner Greencard nicht so ganz optimal – sprich gar nicht – gemacht habe. Meine Steuerberaterin konnte das dann glücklicherweise wieder hinbiegen…

Schauen wir uns deshalb das Thema Steuern ein bisschen genauer an, im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte, was man als Greencard Inhaber beachten muss (alle Informationen ohne Gewähr, nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert).

Welcher „Alien“-Typ sind Sie?

Ein sogenannter „Resident Alien“, also ein Greencard-Inhaber, der dauerhaft in den USA lebt, muss für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Einkommenssteuer („income tax“) zahlen.

Sollte der Greencard-Inhaber nur temporär in den USA leben, muss er lediglich die dort erwirtschafteten Einkünfte versteuern. Dieser Umstand ist einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zu verdanken.

Welche Einkommenssteuer wird an wen gezahlt?

Die Bundeseinkommenssteuer („federal income tax“) wird von der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service IRS) erhoben. Weiter haben die meisten Bundesstaaten auch eine Einkommenssteuer („state income tax“), die jedoch geringer ist. Auch Städte erheben teilweise eine Einkommenssteuer „on top“.

Wenn Sie die erste Steuerklärung abgeben müssen, ist es in der Regel ratsam, sich Unterstützung eines Steuerberaters zu holen. Eine Liste mit in Deutschland ansässigen Steuerberatern findet sich hier auf der Website der diplomatischen Vertretung der USA.

Wo muss ich was bis wann abgeben?

Die Formulare für die Steuerklärung gibt es unter www.irs.gov hier.  Auch wenn Sie einem Steuerberater die Arbeit mit ihrer Steuererklärung überlassen, sollten Sie sich mit den grundlegenden Anforderungen beschäftigen. Die IRS hat dafür einen Alien-Guide (pdf) zusammengestellt.

Die Termine für die komplett ausgefüllten Steuerunterlagen sind:

  • Amerikanische Staatsbürger, die in den USA leben:  16.April
  • Amerikanische Staatsbürger, die außerhalb den USA leben: 15. Juni
    (Zudem sollten Sie auf der ersten Seite „Residing outside the United States“ notieren“).
  • Ausländer, die im Ausland leben, aber amerikanisches Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen: bis zum 16.April
  • Ausländer, die im Ausland leben, und die kein amerikanisches Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen: bis zum 15.Juni

Eine Fristverlängerung kann beantragt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Fälligkeitstermin der Steuerschuldzahlung nach hinten verschoben wird! Die Zahlung der erwarteten Steuerlast muss beim IRS bis zum 16.April eintreffen.

Die Steuerschuld muss in US-Dollars und per Scheck oder Überweisung beglichen werden. Verordnungen des Finanzamtes fordern, dass Beträge direkt beim Zahlungseingang zum derzeitigen Wechselkurs umgerechnet werden. Da es keinen offiziellen Wechselkurs gibt, kann der durchschnittliche Wechselkurs eines Jahres genutzt werden, um das Einkommen umzurechnen.

Die Steuerklärung muss an folgende Adresse gesandt werden:

Internal Revenue Service Center, Austin, TX 73301-0215, USA

Wurden bisher zu viele Steuern abgeführt, erhalten Sie eine Steuerrückerstattung vom IRS einen Scheck, andernfalls müssen Sie einen Schecken mitschicken, der die Reststeuerschuld begleicht.

Wann muss ich überhaupt eine Steuerklärung abgeben?

-          Generell gilt: Jeder amerikanische Staatsbürger oder Ausländer mit gültigem, unbegrenztem Aufenthaltsrecht ist zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet, wenn das Einkommen über einer Mindestgrenze liegt.

-          „Ich habe als amerikanischer Staatsbürger ausländisches Einkommen, aber kein amerikanisches.“ Als amerikanischer Staatsbürger ist das „Welteinkommen“ in einer Steuerklärung zu beziffern. Sollten Sie bereits in einem anderen Land Einkommenssteuer gezahlt haben, ist unter Umständen eine Anrechnung möglich. Informationen hierzu sind in der Publikation 514 zu finden.

-          „Als amerikanischer Staatsbürger verfüge ich nur über ein geringes Einkommen.“

Ob die Abgabe einer Steuerklärung notwendig ist, ist aus der „Filing Status“-Liste des jeweiligen Jahres ersichtlich. Diese finden Sie für das jeweilige Jahr auf der Internetseite des IRS (und auf Deutsch hier).

Sollten Sie in Deutschland leben und Fragen bezüglich der Steuererklärung haben, hilft die Außenstelle des IRS in Frankfurt weiter:

U.S. Internal Revenue Service
US-Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30
60435 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 7535-3834
Fax: +49 69 7535-3803

IRS.Frankfurt@irs.gov